Mehr Flexibilität bei der Ausbringung organischer Dünger

26 April 2015

Mehr Flexibilität bei der Ausbringung organischer Dünger

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für eine praxisgerechte Regelung bei der Ausbringung betriebseigener Dünger einzusetzen. Dazu ist es notwendig, die im Entwurf der Düngeverordnung genannte neunmonatige Lagerungspflicht für flüssigen Wirtschaftsdünger für Betriebe mit mehr als drei Vieheinheiten je Hek-tar sowie das geplante Ausbringungsverbot für Festmist im Zeitraum 15. November bis 31. Januar ersatzlos zu streichen.
Des Weiteren wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundes-ebene für die bereits bestehende dreimonatige Sperrfrist für die Aus-bringung von Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff einzusetzen.
Begründung:
Die landwirtschaftliche Praxis hat gezeigt, dass die im Entwurf der Düngeverordnung festgelegten Kriterien nicht praxisgerecht sind. Wenn eine immer weitere Ausweitung des Verbots der Ausbringung angedacht ist, dann bedeutet das, dass für die Landwirte immer weniger Zeit zur Düngerausbringung zur Verfügung steht. Das ist absolut praxisfremd. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich – unter Umständen auch im Winterhalbjahr – immer wieder güns-tige Witterungsbedingungen ergeben haben, um Dünger auszubringen. Dies ist durch die zunehmende Verschärfung der Düngeverordnung nicht mehr möglich.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004103


 

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