Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, künftig den Zentren für Lehrerbildung an den bayerischen Hochschulen eine Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt zur Verfügung zu stellen. Mitgeteilt werden soll, aufgeschlüsselt nach Prüfungsorten, der in den einzelnen Prüfungsfächern erzielte Notenschnitt.
Begründung:
Bayern hält als eines der wenigen Bundesländer am Staatsexamen als Zugangsvoraussetzung zum Schuldienst fest. Ein wesentliches Argument hierfür ist, dass die einheitliche Prüfung eine bayernweit vergleichbare Qualität der Junglehrer sichert. Das Abschneiden ihrer Studierenden in der Staatsprüfung wäre für die einzelnen Hochschulen ein wichtiger Anhaltspunkt, um die Vorbereitung auf die Prüfung zu optimieren. Zudem stellen gute Ergebnisse einen erheblichen Anreiz dar, der Lehrerbildung auch weiter einen hohen Stellenwert im Studienangebot der Hochschule beizumessen.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004042
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