Auswirkungen der Feinabgrenzung der FFH-Gebiete

26 April 2015

Auswirkungen der Feinabgrenzung der FFH-Gebiete

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, über die notwendige Feinabgrenzung der FFH-Gebiete in Bayern schriftlich und mündlich zu berichten.
Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden:
─ In welchen Regionen wurden nicht nur Gebiete, Lebensraumtypen und Erhaltungsziele, sondern auch konkrete Erhaltungsmaßnahmen festgelegt?
─ Welche EU-rechtliche Grundlage dient zur Nennung von konkreten rechtsverbindlichen Instrumenten um die Erhaltungsziele zu erreichen oder zu erhalten?
─ Haben sich im Vergleich zur letzten Meldung aus dem Jahre 2008 konkrete inhaltliche Veränderungen ergeben?
─ Welche Auswirkungen hat die Feinabgrenzung auf die Gundstücksbesitzer?
Begründung:
Derzeit läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Natura 2000-Verordnung sowie die Feinabgrenzung der FFH-Gebiete. Mit dieser Verordnung wird jedes bereits bestehende Natura 2000-Gebiet in Bayern rechtsverbindlich festgelegt. Neben der Feinabgrenzung werden auch für jedes Gebiet konkrete Erhaltungsziele für die einzelnen Arten und Lebensraumtypen festgelegt.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004043


 

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