Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass unabhängig von einer Einigung auf europäischer Ebene das steuerliche Abzugsverbot für die europäische Bankenabgabe für kleine und mittlere Banken mit einer Bilanzsumme bis zu fünf Mrd. Euro beseitigt wird.
Begründung:
Nach derzeitigen Planungen sollen Kreditinstitute in Deutschland die Abgabe an den einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds nicht von der Steuer absetzen dürfen. In fast allen anderen europäischen Ländern ist der steuerliche Abzug der EU-Bankenabgabe zulässig. Es herrschen damit ungleiche Wettbewerbsbedingungen zu Lasten deutscher Banken. Eine generelle steuerliche Absetzbarkeit der EU-Bankenabgabe in Deutschland wäre daher sachgerecht. Nachdem der Freistaat mit diesem Anliegen im Bundesrat gescheitert ist, wäre die Ermöglichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit für kleine und mittlere Banken, die in der Regel regional tätig sind und mit ihrem risikoarmen Geschäft nicht für Bankenkrisen verantwortlich sind, wenigstens ein Schritt, diese Institute bei der für sie eigentlich irrelevanten Abgabe zu entlasten. Banken, die eine Bilanzsumme von mehr als fünf Mrd. Euro erreicht haben, gehen über die klassische Größe eines regionalen Kreditinstituts hinaus.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004107
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