Entschädigung für deutsche und bayerische Zwangsarbeiter

26 April 2015

Entschädigung für deutsche und bayerische Zwangsarbeiter

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass unter möglichst weitgehendem Einbezug des Forderungskatalogs des Antrags der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag vom 6. Mai 2003 „Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter“ (BT-Drs. 15/924) auf eine humanitäre Geste im Sinne einer angemessenen Entschädigung für Personen hingewirkt wird, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit durch fremde Staatsgewalt während des Zweiten Weltkriegs und der Zeit unmittelbar danach zur Zwangsarbeit herangezogen wurden;
2. dem Landtag in regelmäßigen Abständen, aber mindestens einmal im Kalenderjahr über den Sachstand der Bemühungen mündlich und schriftlich zu berichten.
Begründung:
Millionen Deutsche erlitten während des Zweiten Weltkriegs und unmittelbar danach durch ihren Einsatz als Zwangsarbeiter großes Unrecht, indem sie in Lagerhaft Opfer von Gewalt und Willkür wurden. Diese Personen sind trotz häufiger politischer Forderungen bislang nicht durch den deutschen Gesetzgeber oder die für die Gewaltmaßnahmen verantwortlichen Staaten entschädigt worden.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004108


 

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