Dauergestattungen vereinfachen

26 April 2015

Dauergestattungen vereinfachen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Ausführungen zur gaststättenrechtlichen Erlaubnis im Reisegewerbe so abgeändert werden, dass bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen, die im Zeitraum von 1 bis 3 Jahren stattfinden, Dauergestattungen möglich sind.
Begründung:
Gemäß der aktuellen Rechtslage erlischt die gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Gerade im Bereich des Reisegewerbes gibt es aber viele Betriebe, die regelmäßig die gleichen Veranstaltungen wahrnehmen, z.B. im Jahres- oder Zweijahresrhythmus. In diesen Fällen sollte es möglich sein, vereinfacht Dauergestattungen auszustellen. Damit würden sowohl die Betriebe wie auch die Behörden vor Ort entlastet, vor allem, da die lange Bearbeitungszeit in einigen Kommunen zu großer Rechtsunsicherheit bei den Betrieben führt.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004210


 

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