Wirtshäuser und Gastronomiebetriebe in Bayern stärken

26 April 2015

Wirtshäuser und Gastronomiebetriebe in Bayern stärken

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Landes- und Bundesebene für eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die bayerischen Gastronomiebetriebe einzusetzen.
Die Maßnahmen müssen mindestens folgende Punkte umfassen:
─ Praxistaugliche Lösung für die Probleme der Gastronomie mit den Dokumentationspflichten im Rahmen der Mindestlohneinführung;
─ Einheitlicher Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf gastronomische Leistungen für Chancengleichheit mit den Nachbarländern oder Schnellimbissen etc.;
─ Ende der Debatte über eine Absenkung der Promillegrenze für Radfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille;
─ Konzept gegen das Wirtshaussterben im ländlichen Raum.
Begründung:
Rauchverbot, steigende Brandschutzauflagen, Allergenschutzverordnung – und nun auch noch die misslungene Umsetzung des Mindestlohns mit empfindlichen Auswirkungen für die Gastronomiebetriebe in Bayern. Immer neue Auflagen und Bürokratiekosten bereiten vielen Gastronomen in Bayern Existenzängste. Anstatt aber diese ernst zu nehmen, werden strengere Promillegrenzen für Radfahrer gefordert, die wiederum die Gastronomie in besonderem Maße treffen würden.

Lesen Sie den kompletten Dringlichkeitsantrag als pdf-Dokument: 0000004279


 

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