Bürgernahe Justiz – Beibehaltung der amtsgerichtlichen Zweigstellen

12 Mai 2015

Bürgernahe Justiz – Beibehaltung der amtsgerichtlichen Zweigstellen

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die letzten sieben amtsgerichtlichen Zweigstellen zu erhalten und dadurch endlich die ungewisse Situation für das Justizpersonal und die kommunalpolitisch Verantwortlichen zu beenden.
Begründung:
Die Staatsregierung hat im Jahr 2004 das Reformpaket „Verwaltung 21“ beschlossen, wonach unter anderem alle Amtsgerichtszweigstellen aufgelöst werden sollten. Von den ursprünglichen 33 bestehenden bayerischen amtsgerichtlichen Zweigstellen existieren heute nur noch 7 Stück. Auch die letzten amtsgerichtlichen Zweigstellen sollen nach dem Willen der Staatsregierung mit dem jeweiligen Hauptgericht zusammengelegt werden, sobald jeweils die Nachnutzung des Zweigstellengebäudes sichergestellt, die Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Sitz des Hauptgerichts möglich und die Wirtschaftlichkeit der Zusammenlegung gewährleistet ist.

Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004270


 

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