Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert zu prüfen und dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mündlich und schriftlich zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Aspekt der Wirtschaftlichkeit bei der Planung und Durchführung staatlicher Hochbaumaßnahmen stärker zu berücksichtigen.
Dabei soll auch darauf eingegangen werden,
─ ob und ggf. wie es bei Projektbeschreibungen im Rahmen einer Bauausschreibung möglich ist, die Wirtschaftlichkeit der Angebote als Anforderungskriterium stärker zur Geltung zu bringen,
─ wie sich bei Wettbewerben für eine anstehende Bauaufgabe die Preisgerichte zusammensetzen und ob hierbei eine Änderung der Zusammensetzung mit Hinblick auf eine stärkere Gewichtung der wirtschaftlichen Betrachtung möglich ist,
─ wie die Beschränkung des jeweiligen Raumprogramms auf das notwendige Maß sichergestellt werden kann,
─ auf welche Weise und ggf. durch welche Gremien sichergestellt werden kann, dass die sich häufig erst während der Bauphase ergebenden zusätzlichen Erfordernisse wirtschaftlich abgewickelt werden und nicht im Nachhinein zu einer unverhältnismäßigen Kostensteigerung führen,
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004272
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