Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Beamten des allgemeinen Vollzugsdienstes zu entlasten und auch nachts eine angemessene medizinische Versorgung der Gefangenen in JVA-Krankenabteilungen durch die Einrichtung eines ständigen medizinischen Nachtdienstes beim Krankenpflegepersonal oder zumindest durch die Gewährleistung einer nächtlichen Bereitschaftsregelung sicherzustellen.
Begründung:
Die nächtliche medizinische Betreuung der Gefangenen auf den Krankenstationen bayerischer Justizvollzugsanstalten ist derzeit u.E. nicht in ausreichendem Maß gewährleistet:
So sind zwar die Krankenstationen in sechs bayerischen Justizvollzugsanstalten nachts mit Krankenpflegepersonal besetzt. Anders stellt sich aber die Lage in den Krankenabteilungen in Amberg, Augsburg, Kempten, Landsberg/Lech, Laufen-Lebenau und Neuburg-Herrenwörth dar. Diese sind nachts weder mit Krankenpflegepersonal besetzt noch gibt es eine Bereitschaftsregelung.
Lesen Sie den kompletten Antrag als pdf-Dokument: 0000004297
Neueste Kommentare