Freie Wähler zur Schließung des Steigenberger Hotels

11 Juni 2010

Freie Wähler zur Schließung des Steigenberger Hotels

Felbinger: Stadt und Landkreis hätten früher informiert werden können



Bereits seit März 2010 verhandelte der Freistaat Bayern mit der Steigenberger Hotels AG wegen einer einvernehmlichen Vertragsauflösung des Pachtvertrages für das Kissinger Steigenberger Hotel. Dies erfuhr der Freie Wähler- Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (Gemünden) bei einer Plenumsanfrage im Bayerischen Landtag vom Finanzministerium. Bereits ab Herbst 2008 gab es konkrete Gespräche und Verhandlungen hinsichtlich der Kostenübernahme in Zusammenhang mit der vorgesehenen Brandschutzsanierung. Da diese Verhandlungen zu keinem für beide Seiten akzeptablen Kompromiss geführt haben, blieb nur der Weg der Trennung übrig. „Da wäre es nicht mehr als recht und billig gewesen, dass man die Stadt als Hauptbetroffene zumindest einmal eingeweiht hätte“, bemängelt Felbinger, so hätte man sich schon früher wappnen können. Wie in der Antwort auf Felbingers Anfrage auch deutlich wird, blieb dem Freistaat aufgrund des ausbleibenden Ergebnisses der Verhandlungen wohl keine andere Wahl. „Wäre die Aufhebungsvereinbarung am 11. Mai 2010 von Seiten des Freistaates nicht unterzeichnet worden, hätte die Steigenberger Hotel AG nach eigenen Angaben am darauffolgenden Tag mit Blick auf die bestehenden Mängel im Objekt eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen“, so heißt es in der Antwort der bayerischen Staatsregierung.

Deutlich wird aus der Anfrage auch, dass die Aufhebungsvereinbarung zum Pachtvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der Steigenberger Hotels AG vom 11. Mai 2010 nicht zum Nulltarif erfolgte. Denn darin ist im Wesentlichen geregelt, dass der Freistaat die Kosten für den Sozialplan für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die keine Ersatzarbeitsplätze gefunden werden können, eine Pauschalentschädigung für entgangenen Gewinn, Ersatz der Restbuchwerte für nicht verwertbares Anlagevermögen gegen Nachweis sowie Pauschalentschädigung für das Vom-Markt-Nehmen des Hotels und eine Pachtreduzierung infolge der bestehenden Mängel im Objekt in Höhe von 20 v. H. rückwirkend vom 01. Dezember 2009 bis 31. Oktober 2010 zu übernehmen hat. „Da kommt eine ordentliche Stange Geld zusammen, das man vielleicht schon zu einem früheren Zeitpunkt in die Sanierung des Objektes hätte stecken sollen“, so Felbinger. Mit Ausnahme des Ersatzes der Restbuchwerte für nicht verwertbares Anlagevermögen wären diese Kosten auch im Falle einer zweijährigen Schließung des Objektes zur Durchführung einer Brandschutzsanierung vom Freistaat zu tragen gewesen, teilt das Ministerium mit. Die Höhe dieser Belastungen kann noch nicht exakt beziffert werden, da sich insbesondere die Verhandlungen über den Sozialplan erst im Anfangsstadium befinden, heißt es in der Antwort der Staatsregierung weiter.Wie defizitär das Steigenberger zuletzt für den Freistaat war legt die Staatsregierung ebenfalls offen. Von 1981 bis 2009 haben die Investitionen in das Objekt die erzielten Pachterlöse bereits um rd. 3,8 Mio. € überstiegen. Da die Steigenberger Hotels AG neben der bestehenden Brandschutzsanierung auch die zeitgleiche Sanierung des Schwimmbad- und Wellnessbereichs gefordert hatte, wären in den folgenden zwei Jahren weitere, rd. 30 Mio. € in das Objekt zu investieren gewesen. Hierfür hätte sich eine Amortisationszeit – ohne Berücksichtigung von Zinseffekten – von über 80 Jahren ergeben, behauptet die Staatsregierung in der Antwort auf Felbingers Anfrage.



 

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