Für eine vernünftige Neuregelung des Warenverkaufs an Tankstellen

5 September 2012

Für eine vernünftige Neuregelung des Warenverkaufs an Tankstellen

Über manche Geschehnisse kann ich mich nur wundern, über groben Unfug kann ich mich ärgern! Die seit 1. Juni 2012 in Bayern geltende Regelung, welche klarstellt, dass Tankstellenbesitzer während der allgemeinen Ladenschlusszeiten keine Waren mehr an sogenannte „Nichtreisende“ – also Fußgänger und Radfahrer – abgeben dürfen, ist so ein (auf gut bayerisch) „Schmarrn“. Sie offenbart nicht nur erneut systematische Fehler im Ladenschlussrecht in Bayern, sondern verdeutlicht wieder einmal die Handlungsunfähigkeit der Politik. Denn hinter dieser idiotischen Regelung steht die Unfähigkeit zweier Regierungsparteien, sich nicht auf eine vernünftige einvernehmliche Lösung, die die Einschränkung im Verkauf von Alkohol regelt, einigen zu können.


Mittlerweile haben alle anderen Bundesländer eigene Ladenschlussgesetze geschaffen. Allein Bayern murkst noch mit der völlig veralteten bundesdeutschen Norm herum. Das führt nun zu derart absurden Regelungen, die nichts, aber auch gar nichts mit Jugendschutz zu tun haben. Wir FREIEN WÄHLER fordern deshalb die Koalition aus CSU und FDP auf, endlich die unsinnige Blockade gegen ein bayerisches Ladenschlussgesetz aufzugeben. Nur so könnten in Bayern vernünftige Lösungen umgesetzt werden.

Foto: Gerd Altmann/PIXELIO/pixelio.de




Und wie könnte in unseren Augen eine solche Vernunftlösung aussehen? Zuerst beinhaltet dies ein Beibehalten der allgemeinen Ladenschlusszeiten, bestehenden Sonn- und Feiertagsschutz, aber eben auch ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen von 22 bis 7 Uhr. Denn es ist in der Praxis nicht umsetzbar an Tankstellenkassen zwischen ‚Reisenden‘ und ‚Nichtreisenden‘ zu trennen; es ist grober Unfug! Schließlich müssen einzelne Produktgruppen, sogenannter Reisebedarf, auch künftig allen Käufern angeboten werden können.


Die neue Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung führt beispielsweise dazu, dass Mineralwasser nicht an Fußgänger oder Radfahrer verkauft werden darf, sehr wohl aber Alkohol an Autofahrer. Absurder geht es wohl nicht! In der Praxis ist diese neue Regelung nicht kontrollierbar und führt lediglich zu mehr Bürokratie. Und davon haben wir schon genug! Geradezu heuchlerisch ist in diesem Zusammenhang das Vorgehen der bayerischen FDP und deren Wirtschaftsminister Zeil, der den Koalitionspartner CSU aufforderte, gemeinsam eine vernünftige Lösung zu suchen, selbst bisher jedoch nie eine Einschränkung im Verkauf von Alkohol in Betracht gezogen hat. Dafür kann es nur die Rote Karte geben!



 

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