Entscheidung zum Volksbegehren Studiengebühren steht vor der Tür

5 Oktober 2012

Entscheidung zum Volksbegehren Studiengebühren steht vor der Tür

Nachdem wir fleißig Unterschriften gesammelt und die erforderlichen 25 000 erreicht haben, ist es erst einmal ruhig geworden. Nun wird nach der mündlichen Verhandlung am Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VHG) über die Zulässigkeit des von uns angestrebten Volksbegehrens zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern entschieden. Das Urteil, in dem entschieden wird, ob es zu einem Volksentscheid kommen wird oder nicht, ist für den 22. Oktober angekündigt. Während das Innenministerium einen Volksentscheid für verfassungswidrig hält sind wir FREIE WÄHLER der Meinung, dass ein Volksbegehren durchaus begründet ist, da die Studiengebühren den Körperschaftshaushalt betreffen und somit nicht haushaltsrelevant sind. Das Innenministerium jedoch argumentiert, dass nach der bayerischen Landesverfassung Volksentscheide über den Staatshaushalt nicht zulässig sind.




Anja Müller / PIXELIO / pixelio.de




Ich habe die Verhandlung am VGH mit verfolgt und muss sagen, dass mich vor allem die zahlreichen Nachfragen der beisitzenden Richter ermutigen zu glauben, dass wir Recht bekommen und das Volksbegehren zulässig sein wird. Völlig richtig lautete eine Nachfrage, ob denn frühere Volksbegehren, wie beispielsweise die Abschaffung des Bayerischen Senats, nicht haushaltsrelevant gewesen wären?


Das Ministerium


argumentiert, die Studiengebühren seien faktisch sehr eng mit der Finanzierung der Hochschulen verknüpft. Auch würde eine Abschaffung der Studiengebühren Ausgleichszahlungen notwendig machen. Diese wiederum würden


unter anderem eine Belastung der kommenden Haushalte bedeuten. Zudem beeinträchtige ein Wegfall der Studiengebühren das Budgetrecht des Landtags.


Wir FREIEN WÄHLER indes argumentieren, die Gebühren dienten nicht der Finanzierung von Staatsaufgaben, was ja ausdrücklich auch immer wieder von der Staatsregierung betont wurde. Die Studiengebühren sollten der Verbesserung der Studienbedingungen dienen. Außerdem würde ein Wegfall der Studiengebühren den Staatshaushalt momentan mit lediglich knapp 0,4 Prozent belasten. Aufgrund dieser Zahlen ist ein nennenswertes Ungleichgewicht nicht zu erwarten. Schließlich waren Studienbeiträge niemals dazu gedacht, im großen Stil Beamtenstellen zu schaffen, um so den Staatshaushalt zu entlasten. Die Staatsregierung hat dies vielmehr in der Vergangenheit missbräuchlich so umgesetzt.


Nunmehr harren wir der Dinge bis zum 20. Oktober. Sollte dann das Volksbegehren für zulässig erklärt werden, steht diesem nichts mehr im Weg. Denn rund 27 000 der eingereichten Unterschriften waren gültig.



 

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