Chancengleichheit für behinderte Grundschüler nicht gegeben

9 März 2010

Chancengleichheit für behinderte Grundschüler nicht gegeben

Felbinger: Begründung des Ministeriums vollkommen abwegig



Der FW-Landtagsabgeordnete Günther Felbinger(Gemünden) hat aufgrund von Hinweisen durch Eltern von Grundschulkindern eine Anfrage zur Chancengleichheit von Grundschulkindern an die Staatsregierung gestellt. Demnach werden Kinder mit körperlichen Behinderungen im Kindergarten und der Nachmittagsbetreuung an Schulen mit einem Faktor von 4,5 im Vergleich zu Kindern ohne körperliche Behinderung angerechnet. Dadurch wird gewährleistet, dass sich die jeweiligen Erzieherinnen und Erzieher in kleineren Gruppen individueller um die Kinder mit körperlicher Einschränkung kümmern können. Dabei fiel auf, dass in Grundschulklassen am Vormittag dieser Faktor keine Berücksichtigung findet und Kinder mit körperlicher Behinderung der notwendigen Weise individuellere Betreuung durch den Klassenlehrer bei großen Klassengrößen in diesem Umfang nicht wahrnehmen können. „Zwar gibt es hier den Mobilen sonderpädagogischen Dienst (MSD) allerdings kann der nur wenige Stunden pro Monat in der betreffenden Klasse vorbeischauen, dass von einer bedarfsgerechten Förderung in keinster Weise gesprochen werden kann“, so Felbinger.

Die Begründung des Kultusministeriums, warum der Faktor von 4,5 in Grundschulklassen vormittags nicht angerechnet werden kann, ist für Eltern und den Gemündener Bildungspolitiker absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar. Hier gibt das Ministerium an, dass es sich bei Kindertagesstätten und der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen um kommunale Belange handelt, bei denen nichtstaatliches Personal zum Einsatz kommt. Hingegen sind vormittags an Grundschulen die betroffenen Kinder in der Obhut von staatlichem Personal, das für diese Zwecke ausgebildet wäre. „Diese Aussage ist eine absolute Verunglimpfung aller Erzieherinnen und Erzieher an Kindertagesstätten“, so Felbinger weiter. „Außerdem ist in der universitären Ausbildung von Grundschullehrern absolut kein Seminar vorgesehen, wo sich die angehenden Lehrkräfte speziell auf den Umgang mit Kindern mit körperlichen Behinderungen vorbereiten könnten“. Er sehe daher keine bessere Qualifizierung von Grundschullehrern in Bezug auf den Umgang mit körperlich behinderten Kindern im Vergleich mit Erzieherinnen und Erziehern. „Daher muss nach gesundem Menschenverstand auch im vormittäglichen Unterricht der Grundschulen bei der Klassenstärke dem Umstand der körperlichen Behinderung mit einem erhöhten Faktor bei der Teilnahme eines Kindes mit körperlicher Behinderung mit angerechnet werden“, so Felbingers Forderung. Inwieweit dies beispielsweise mit einer zweiten pädagogischen Hilfskraft, sprich Förderlehrer, oder im Optimalfall mit einem Sonderschulpädagogen aus dem MSD zu gewährleisten ist, kann noch geklärt werden. „Als Fraktionsvertreter der Freien Wähler in der Arbeitsgruppe Inklusion des Bayerischen Landtags zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention, werde ich mich hierbei für eine gerechte und den Bedürfnissen behinderter Kinder gerechten Anrechnung einsetzen und für eine verbesserte, adäquate Lehrerausbildung eintreten“, so Felbinger resümierend. In diesem Zusammenhang müsse auch über die Art des Einsatzes des mobilen sonderpädagogischen Dienstes verhandeltwerden, der über die Beratung der Eltern und Lehrkräfte hinaus gehen muss und eine echte kontinuierliche Förderung des Kindes zum Ziel haben muss.



 

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