Endlich einmal geschafft: Entbürokratisierung bei den Sportförderrichtlinien

19 November 2012

Endlich einmal geschafft: Entbürokratisierung bei den Sportförderrichtlinien

Tatsächlich haben wir es in dieser Legislaturperiode erstmals geschafft im Rahmen unserer Arbeit im Landtag aktiven Bürokratieabbau zu betreiben und in Richtlinien umzusetzen. Die neuen, seit 1. August 2012 gültigen Sportförderrichtlinien, bewirken dies. So können als wichtigste Botschaft dieser neuen Richtlinien künftig 75 Prozent der Anträge als sogenannte Kleinanträge, die sich neu definieren als Anträge bis zu 150 000 Euro förderfähigen Kosten oder einem maximal beantragten Zuschuss von 30 000 Euro (bei einem Fördersatz von 20 Prozent), ohne nähere Prüfung durch gewunken werden. Eine unbürokratische Baufreigabe ermöglicht dabei einen schnellen Baubeginn und damit die zeitnahe Fertigstellung der Baumaßnahme. Die Bewertung des Antrages nach erfolgter Baufertigstellung führt zu einer gesicherten Bemessungsgrundlage und verhindert unnötigen Mehraufwand. Sowohl das Bewilligungsverfahren als auch der Verwendungsnachweis können dadurch schneller als bisher erfolgen, was in der Folge zu einer reduzierten Wartezeit bei der Auszahlung der Fördermittel führt. Diese Reform wurde nun vom Landessportbeirat einstimmig und in Abstimmung mit dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) und dem Bayerischen Behinderten- und Versehrtensportverband (BVS) und dem Bayerischen Sportschützenbund abgesegnet.



Gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags wird auch die Bedarfsprüfung durchgeführt. Dabei ist der sportliche Bedarf über Belegungspläne der vorhandenen Sportstätten nachzuweisen und der zuständige BLSV-Kreis nimmt dazu wie bisher in bewährter Weise Stellung. Bei Maßnahmen über 30 000 Euro Förderung und bei allen baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen ist eine Beratung vorgesehen. Dabei sollen möglicherweise auftretende Schwierigkeiten und Hindernisse bereits im Vorfeld des Antragsverfahrens gelöst werden. Hierzu sind in den Bezirken regelmäßige Beratungstage vorgesehen, wo nötig vor Ort auch Einzelberatung erfolgen kann.




RainerSturm / pixelio.de




Der BLSV konnte im Änderungsverfahren entsprechende Vorschläge mit einbringen und diese zum Wohl der Vereine entwickeln. So waren 17 BLSV direkt-Veranstaltungen zu diesem Thema angesetzt, bei denen es aber kaum zu nennenswerter Änderung kam. Die Vereine waren außerordentlich zufrieden, Problempunkte waren nur die Ausschlusskriterien. Dies lag sicher auch daran, dass wir Parlamentarier rechtzeitig die Knackpunkte benannten. So machte ich bei einem Gespräch am Kultusministerium bereits im Frühjahr darauf aufmerksam, dass der eigentlich mit der Reform geplante Wegfall der Hochwasser-Schnellhilfe doch in den Richtlinien bleibt. Hiervon sind gerade die Main-Anrainer-Vereine nahezu kontinuierlich betroffen, etwa mein ESV Gemünden.



Insgesamt kommt es zu einer Verkürzung der Wartezeiten bei gleichzeitig höherer Verteilungsgerechtigkeit. Dies stellt einen Quantensprung mit Einführung des Kleinantrages dar. Hierzu gibt es ein neues Antragsformular, um den Vereinen eine schnelle und möglichst unbürokratische Antragstellung zu ermöglichen. Ein stark vereinfachtes Antragsverfahren für kleinere Fördersummen erlaubt eine deutlich beschleunigte Bearbeitung.


Weiter verbessert hat sich der Bereich der Beratung und Betreuung für die Antragstellung. Dies auch, weil hierzu einige neue Stellen geschaffen wurden. Um bereits frühzeitig etwaige Planungsfehler und damit zusätzliche hohe Kosten für die Vereine zu vermeiden, wurde die Beratung als Aufgabengebiet des Referats Sportstättenbau in den neuen Richtlinien explizit verankert. Es unterstützt die Vereine bei der nachhaltigen, qualitative hochwertigen Planung und Errichtung zukunftsfähiger vereinseigener Sportstätten.



Insgesamt gibt es nunmehr einen 10 Kriterien-Katalog mit folgenden Aspekten: Kleinantrag, Bedarfsnachweis, Beratung, Bemessungsgrundlage, Baubeginn, Beschleunigung der Auszahlung, Kriterienkatalog, Finanzierungsart, Erhöhung von Wertgrenzen, Energetische Sanierung.


Rund 75% der Anträge können danach künftig aufgrund des Kleinanträge-Status durch gewunken werden, damit wird Zeit für die Beratung der Anträge über 150 000 Euro geschaffen. Eine echte Bürokratievermeidung!



 

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