Felbinger: Durchdachtes Fortbildungskonzept für Lehrer an Regelschulen erforderlich

25 Februar 2010

Felbinger: Durchdachtes Fortbildungskonzept für Lehrer an Regelschulen erforderlich

Der FW-Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (Gemünden), Integrationspolitischer Sprecher der FW-Landtagsfraktion, hat den interfraktionellen Antrag zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Freistaat begrüßt. Im Vorfeld der am Donnerstag stattfindenden Sitzung des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag sagte Felbinger, für ein durchdachtes Konzept zum gemeinsamen Unterricht von Menschen mit und ohne Behinderung bedürfe es jedoch auch einer neuen Qualität der Lehrerbildung.



Felbinger: „Wie soll ich als Lehrer an einer Regelschule ein blindes Kind unterrichten, wenn ich dafür nicht ausreichend qualifiziert wurde? Wie gehe ich mit einem taubstummen Schüler um, wenn ich die Gebärdensprache nicht beherrsche? An solch einfachen Beispielen sehen wir, dass es nicht genügt, Lehrer in wenigen Fortbildungsstunden halbherzig nachzuqualifizieren, wie es derzeit die Regel ist. Die Inklusion muss deshalb in der Lehrerbildung fest verankert werden.“

Dies bedeutet auch nach Auffassung von Felbinger der auch Mitglied in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Inklusion ist, einen vernünftigen Betreuungsschlüssel und damit einhergehend mehr Personal. Felbinger forderte die Staatsregierung auf, dazu ein Finanzierungskonzept vorzulegen, in dessen Erarbeitung auch die Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag eingebunden sein sollten. „Für eine angemessene Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention sind unseres Erachtens Kompetenzzentren erforderlich, an denen Sonderpädagogen Beratungsangebote für Erzieher und Eltern gewährleisten. Nur so kann jedes behinderte Kind das individuell am besten zu ihm passende Bildungsangebot erhalten.“



Die UN-Behindertenrechtekonvention schreibt seit März vergangenen Jahres die Unterrichtung auch behinderter Kinder an Regelschulen vor. Um dem gerecht zu werden, forderte Felbinger zusätzlich eine pädagogische Begleitung für Kinder, die von einer behindertenspezifischen Einrichtung zu einer Regelschule wechseln. „Die Staatsregierung kann hier beweisen, dass es ihr mit dem Inklusionsgedanken wirklich ernst ist.“



 

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