Felbinger: Vergütungspflicht für Strom muss auf Grünlandflächen ausgedehnt werden

10 Dezember 2009

Felbinger: Vergütungspflicht für Strom muss auf Grünlandflächen ausgedehnt werden

Felbinger: Vergütungspflicht für Strom muss auf Grünlandflächen ausgedehnt werden

Freie Wähler zur Entwicklung der Photovoltaik im Erneuerbare-Energien-Gesetz


Freie Wähler Landtagsabgeordneter Günther Felbinger(Gemünden), fordert die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag dazu auf, die Vergütungspflicht für Strom aus Photovoltaikanlagen auch auf Grünlandflächen auszudehnen. „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht eine solche Vergütungspflicht für den Netzbetreiber bisher leider nur für Ackerland vor. Wir möchten dagegen erreichen, dass die schwarz-gelbe Koalition sich im Bundesrat und bei der Bundesregierung dafür einsetzt, dass eine Vergütungspflicht für Photovoltaikanlagen auch dann besteht, wenn die in Anspruch genommene Fläche als Grünland genutzt wird.“ Felbinger möchte mit dieser Regelung zu Photovoltaikanlagen die regenerativen
Energien in Bayern stärker fördern. „Einseitige Beschränkungen zu Lasten der Photovoltaik auf Grünlandflächen, wie sie derzeit noch im Erneuerbare-Energien-Gesetz formuliert sind, lehnen wir ab.“

Hintergrund des Vorstoßes der Freien Wähler ist, dass die Nutzung von hochwertigem Ackerland als Photovoltaik-Anlagenstandort auf zunehmende Skepsis in der Öffentlichkeit und besonders in landwirtschaftlichen Fachkreisen stößt und inzwischen viele Grünlandflächen zur Verfügung stehen, für die keine landwirtschaftliche Verwendung mehr gegeben ist. Auch eine ökologische Entwertung von Grünlandflächen finde durch die aufgeständerten Photovoltaikanlagen nicht statt. Felbinger „Vor allem Bundesumweltminister Norbert Röttgen muss ein nachdrückliches Interesse an der vorgeschlagenen Neuregelung haben, denn ortsnahe landwirtschaftliche Flächen sind in vielen Fällen Grünlandflächen, die bei einer Folgenutzung als Photovoltaikstandort einer Zersiedelung der Landschaft entgegenwirken“, so der Gemündener weiter.



Ergänzend dazu dringen die Freien Wähler darauf, dass - wie bei der Regelung zur Windenergie auch - bei Photovoltaikanlagen die Standortgemeinde 70 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen erhält, und die Gemeinde, in der die Betreiberfirma ihren Sitz hat, 30 Prozent. Derzeit gehen die Standortgemeinden leer aus, obwohl sie durch die Anlagen betroffen sind.



 

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