Nachteile für freie Träger bei der offenen Ganztagsschule

2 November 2009

Nachteile für freie Träger bei der offenen Ganztagsschule

Felbinger: Richtlinien müssen geändert werden



Die neuen Regelungen zum aktuellen Schuljahr an der offenen Ganztagsschule bedeuten eine klare Schlechterstellung für die freien Träger. Die vormals partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und den Trägern, die für die Nachmittagsbetreuung zuständig sind, ist nunmehr einseitig zum Nachteil der freien Trägergesellschaften durch das Kultusministerium geändert worden. Der FW-Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (Gemünden) fordert deshalb eine Überarbeitung der Förderrichtlinien, damit wieder eine echte Kooperation der verschiedenen Akteure stattfinden kann. Gerade Organisationen, wie der Bayerische Jugendring oder die Diakonie zeigten sich erstaunt darüber, dass der Schulleiter nun eine Weisungsbefugnis gegenüber den eigenen Mitarbeiten der Trägergesellschaften haben soll und sogar Einblick in die Personalakten hat. Außerdem ist seit diesem Schuljahr eine fachliche und formale Prüfung auf pädagogische Eignung bis hin zu einem Kündigungsrecht gegenüber den Mitarbeitern der Freien Träger vorgesehen. Zusätzlich sind Finanzierungsfragen weiterhin offen, zum Beispiel wer die Verwaltungskosten der Trägergesellschaften übernimmt. „Insgesamt zeigt sich wiederholt, dass ein nicht zu ende gedachtes Konzept an den Schülerinnen und Schülern des Freistaates ausprobiert werden soll“, so Felbinger, der Mitglied im Bildungsausschuss des Landtages ist.

Auch die Schulleiter zeigten sich überrascht über die neuen Regelungen und beklagten die fehlende offene Kommunikation zwischen Ministerium und Schulen. Felbinger sicherte zu, dass er sich deshalb gemeinsam mit den Freien Trägern für eine Rücknahme der ungerechten Förderrichtlinien einsetzen und für eine echte Kooperation der Akteure stark machen werde.



 

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