Menschenunwürdige Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg schließen

22 April 2009

Menschenunwürdige Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg schließen

"Die Verhältnisse in der Gemeinschaftunterkunft in Würzburg ist teilweise men-schenunwürdig", so die beiden Landtagsabgeordneten der Freien Wähler, Günther Felbinger (Gemünden), integrationspolitischer Sprecher und Dr. Hans-Jürgen Fahn (Erlenbach), angesichts der heute im Bayerischen Landtag anstehenden Anhörung zum Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Bayern. Allein die äußeren Bedingungen wie Maschendrahtzaun, Wachhäuschen, baulicher Zustand, aber auch die hygienischen und sanitären Bedingungen sind einem zivilisierten Land nicht wür-dig. Vor allem prangern die Freien Wähler die Unterbringung auf engstem Raum an. "Das muss zu Aggressionen führen und die Aussage ‚Gemeinschaftlager machen krank‘ ist leider wahr", so Dr. Hans Jürgen Fahn.

Auf derartige menschenverachtende Bedingungen setzt die Staatsregierung aber, wenn sie in der Asyldurchführungsverordnung feststellt, dass die Verteilung in Sam-mellager "die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland fördern" soll, stellen Fel-binger und Dr. Fahn fest.
Deshalb fordern die Freien Wähler, dass das Grundrecht auf Asyl im Mittelpunkt ste-hen muss. Die Unterbringung der Flüchtlinge muss menschenwürdig und unter Wah-rung ihres körperlichen und seelischen Wohlbefindens stattfinden. Dies setzt eine Unterbringung in kleinen Einheiten voraus, in denen jeder Flüchtling ausreichend Platz zur Verfügung haben muss. "Eine Familie mit vier oder fünf Kindern auf zwölf Quadratmeter ist nicht akzeptabel, zumal genügend Räume leer stehen", so Felbinger.

Die medizinische und soziale Betreuung der häufig traumatisierten Flüchtlinge muss gewährleistet werden. Ansonsten wären die Kosten für die nachträgliche Behandlung deutlich höher.

Ganz wichtig ist den Freien Wählern die Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Noch mehr als bei erwachsenen Flüchtlingen führt bei ihnen die enge Unterbringung ohne Rückzugsräume zu psychosozialen Störungen, die die Entwicklung nachhaltig beeinträchtigen. Diese Schäden sind später kaum wieder auszugleichen. Hier ist ein ausreichendes Betreuungsangebot durch qualifizierte Personen erforderlich. Der Staat kann seine Verantwortung nicht ausschließlich an Wohlfahrtsverbände abge-ben.

Die Wohnzeiten in Gemeinschaftsunterkünften müssen zeitlich auf ein Minimum be-grenzt sein. Bereits in den Gemeinschaftsunterkünften müssen integrationsfördernde Angebote wie Deutschkurse in ausreichendem Maß angeboten werden.



 

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