Veröffentlichung von Betriebsdaten stoppen

9 März 2009

Veröffentlichung von Betriebsdaten stoppen

Verwaltungsgericht hält die Veröffentlichung von Daten
landwirtschaftlicher Betriebe im Internet nicht mit EU-Recht vereinbar


Der FW-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Hubert
Aiwanger (Rottenburg), fordert mit Hinweis auf einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden die Staats- und Bundesregierung auf, die Veröffentlichung von Betriebsdaten landwirtschaftlicher Betriebe unverzüglich einzustellen und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Aiwanger bezieht seine Forderung sowohl auf die bereits veröffentlichten Fördermittel aus der Zweiten Säule als auch auf die Direktzahlungen aus der Ersten Säule der EU-Agrarpolitik.

Das Verwaltungsgericht hat die der Veröffentlichung zugrunde liegenden EU Verordnungen dem Europäischen Gerichtshof mit der Maßgabe zur Prüfung vorgelegt, ob diese mit dem EU-Recht vereinbar sind. Das Gericht selbst hält die entsprechenden Vorschriften für nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Der EU-Gerichtshof hat in einem ähnlichen Rechtsstreit bereits entschieden, dass Transparenz auch dadurch erreicht werden kann, indem die Informationen nur dem Kontrollorgan mitgeteilt oder die Gesamtbeträge veröffentlicht werden.
Die FW-Landtagsfraktion hat die geplante Veröffentlichung persönlicher Daten von Landwirten bereits in der Vergangenheit massiv angegriffen. Nach dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts habe sich nun gezeigt, dass auch von Seiten der Justiz erhebliche Bedenken gegen die praktizierte Veröffentlichung bestehen, betont Ulrike Müller, agrarpolitische Sprecherin der FW-Fraktion. "Für mich ist nicht erkennbar, warum die Veröffentlichung im Internet erfolgen muss. Die Veröffentlichung persönlicher Daten im weltweiten Netz steht in keinem Verhältnis zum verfolgten Zweck der Transparenz." Für den FW-Agrarpolitiker Dr. Leopold Herz ist es unverhältnismäßig, dass die Daten weltweit eingesehen werden können. Es sei unmöglich die Daten wie vorgesehen nach zwei Jahren zu löschen. "Wer will eigentlich sicherstellen, dass die Betriebsdaten von Landwirten nicht durch andere Webdienste gespeichert werden?"



 

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