Der Bayerische Landtag hat auf seiner gestrigen Sitzung einem Dringlichkeitsantrag der FW-Fraktion zugestimmt, wonach die Staatsregierung aufgefordert wird, dem Landtag einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zum bayerischen Versammlungsgesetz vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern wegen schwerer Bedenken teilweise gekippt. Bayern hatte als erstes Bundesland nach der Föderalismusreform vom Recht der Länder Gebrauch gemacht, das Versammlungsrecht selbst zu regeln.
Die FW begrüßen, dass die Behörden nicht mehr sofort Bußgelder verhängen dürfen, wenn Organisatoren oder Demonstranten gegen Auflagen verstoßen. "Diese Bußgelder könnte die Bürger einschüchtern und die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen", kritisiert Bernhard Pohl, stellvertretender FW-Fraktionsvorsitzender.
Erleichtert zeigen sich die FW auch darüber, dass Demonstranten nicht länger uneingeschränkt gefilmt und fotografiert werden dürfen. Wenn jeder Teilnehmer einer Demonstration damit rechnen müsse, von staatlicher Überwachung - unabhängig von der Größe und dem Gefahrenpotential der Versammlung - auf Schritt und Tritt verfolgt zu werden, sei dies ein unzulässiger Eingriff in grundrechtlich geschützte Positionen, so der rechtspolitische Sprecher der FW-Fraktion, Florian Streibl. Er sieht darin einen Verstoß gegen das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit. "Der notwendige Schutz vor Extremisten darf keinen versammlungsfeindlichen Charakter annehmen. Übertriebene Überwachungsmaßnahmen und Mechanismen halten Bürger davon ab, ihre Meinung frei zu äußern".
Das neue bayerische Versammlungsgesetz müsse die Versammlungsfreiheit als Element demokratischer Offenheit fördern und nicht einschränken. Denn "die freie Ausübung des Versammlungsrechts wirkt nicht zuletzt der Demokratieverdrossenheit entgegen", ist der jugendpolitische Sprecher, Thorsten Glauber, überzeugt.
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