Dyskalkulie in Bayern

27 September 2010

Dyskalkulie in Bayern

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie viele Schüler in Bayern haben eine diagnostizierte Dyskalkulie?


2. Wie verteilt sich die Gesamtzahl auf die einzelnen Schularten, Klassenstufen und Bezirke?


3. Lassen sich nach Art, Verlauf und Stärke unterschiedliche Ausprägungen feststellen?


4. Kann das Bayerische Kultusministerium verantworten, dass aufgrund der derzeitigen Regeln für unsere Schulen die von Dyskalkulie betroffenen Kinder in ihrer Entwicklung behindert werden?


5. Wie erklärt die Staatsregierung, dass die Teilleistungsschwäche Dyskalkulie nicht mit gleichen Erleichterungen für die davon betroffenen Schüler verbunden ist wie die Teilleistungsschwäche Legasthenie?


6. Welche Schritte sind für die Lehrerbildung geplant, um Früherkennung besser zu ermöglichen und die Behandlung der Dyskalkulie zu fördern?


7. Wenn noch immer ein Mangel an wissenschaftlicher Erkenntnis über die Dyskalkulie vorhanden ist, welche Aufträge zur Dyskalkulieforschung hat die Staatsregierung seit der Jahrtausendwende vergeben oder unterstützt?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18.08.2010


Zu 1. und 2.:


Konkrete Zahlen bezüglich der von Dyskalkulie betroffenen Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Schularten bzw. in den jeweiligen Klassenstufen und Bezirken liegen nicht vor. Personenbezogene Daten werden bei der Erhebung amtlicher Schuldaten aufgrund des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes nicht erfasst. Die in der Öffentlichkeit erörterten Zahlen basieren nicht auf amtlichen Erhebungen. Eine Beantwortung dieser Teilfragen ist daher nicht möglich



 

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