Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie unterstützt und fördert seit über 20 Jahren die Bayerische Sportjugend (BSJ) im Bayerischen Landessportverband (BLSV) die Zusammenarbeit von Kindergärten und Sportvereinen und welches Projekt gibt es aktuell dazu?
2. Was beinhalten diese rund 300 Kooperationen, die in dieser Zeit geschlossen wurden und von denen in Publikationen die Rede ist? Werden diese auch mit finanziellen Zuwendungen bedacht?
3. Wo fanden die BSJKooperationen „Kindergarten Sportverein“, die 2009 gefördert wurden, statt? Gibt es derzeit ähnliche Kooperationen und wie sind diese Kooperationen finanziell ausgestattet?
4. Welche Förderung ist damit verbunden, wenn sich seit 2009 Sportvereine mit Kindergärten zusammenschließen und gemeinsam für Bewegungserziehung und gesunde Ernährung engagieren und bei der BSJ einen Förderantrag stellen können?
5. Wie definieren sich Bewegungskindergärten, da in Publikationen erwähnt wird, dass der BLSV an einem Konzept zur Zertifizierung von Bewegungskindergärten arbeitet? Welche Vorteile bieten diese Art der Kindergärten und welchen Vorteil bietet die Zertifizierung bzw. sind damit finanzielle Zuwendungen verbunden?
Zu 1. bis 5.:
Bayerische Sportjugend (BSJ) und Bayerischer Landessportverband e.V. (BLSV) sind rechtsfähige Körperschaften des
Privatrechts und unterliegen bei der Umsetzung von Projekten im Rahmen ihrer Satzungszwecke keiner staatlichen Aufsicht.
Der Staatsregierung liegen keine Informationen vor, inwieweit BSJ und BLSV durch Projekte die Zusammenarbeit von Kindergärten und Sportvereinen unterstützen oder welche Kooperationen bisher geschlossen wurden.
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