Steigenberger Hotel Bad Kissingen

10 Juni 2010

Steigenberger Hotel Bad Kissingen

Zu welchen Konditionen wurde der Pachtvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der Steigenberger Hotel AG in Bad Kissingen zum Oktober 2010 aufgelöst, der ursprünglich eine viel längere Laufzeit hatte, und seit wann gab es bereits Gespräche über diese Vertragsauflösung (im beiderseitigem Einvernehmen) und welcher finanzielle Schaden ist Freistaat dadurch entstanden?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen


In der Aufhebungsvereinbarung zum Pachtvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der Steigenberger Hotels AG vom 11. Mai 2010 ist im Wesentlichen geregelt, dass der Freistaat folgende Kosten übernimmt:


• die Kosten für den Sozialplan für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die keine Ersatzarbeitsplätze gefunden werden können,


• eine Pauschalentschädigung für entgangenen Gewinn,


• Ersatz der Restbuchwerte für nicht verwertbares Anlagevermögen gegen Nachweis sowie


• Pauschalentschädigung für das Vom-Markt-Nehmen des Hotels und


• Pachtreduzierung infolge der bestehenden Mängel im Objekt in Höhe von 20 v. H. rückwirkend vom 01. Dezember 2009 bis 31. Oktober 2010.


Mit Ausnahme des Ersatzes der Restbuchwerte für nicht verwertbares Anlagevermögen wären diese Kosten auch im Falle einer zweijährigen Schließung des Objektes zur Durchführung einer Brandschutzsanierung vom Freistaat zu tragen gewesen. Die Höhe dieser Belastungen kann noch nicht exakt beziffert werden, da sich insbesondere die Verhandlungen über den Sozialplan erst im Anfangsstadium befinden.



 

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