Medienarbeit

6 Mai 2010

Medienarbeit

Ich frage die Staatsregierung:


1. Haben die Bayerische Staatsregierung bzw. die zuständigen Ministerien für einen Krisenfall wie z. B. den Amoklauf an einer Ansbacher Schule neben den üblichen Krisenteams auch Medienfachleute, welche die auftretende Medienarbeit in geordnete Bahnen lenkt und den betroffenen Personenkreis so schützen kann?


2. Ist die Medienarbeit für solche Krisenfälle innerhalb der Behörden geregelt?


3. Welche Vorgaben und Zuständigkeiten liegen vor?


4. Werden verantwortliche Führungskräfte in den Behörden,
beispielsweise die Schulleiter, auf den Umgang mit Medien geschult?


5. Inwieweit ist die Medienarbeit in die Krisenpläne für bayerische Schulen integriert?


6. Welche Maßnahmen sind dort im Falle einer solchen Krise
vorgesehen?

Auf o. a. Fragen antworte ich unter Verwendung einer Stellungnahme des Staatsministeriums des Innern wie folgt, wobei die Beantwortung der Fragen 1, 2, 3, 5 und 6 wegen inhaltlicher Überschneidungen zusammengefasst wird:


Zu 1., 2., 3., 5. und 6.:
In den sog. „Anregungen und Empfehlungen zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts“, die im Jahr 2002 von einer interministeriellen Arbeitsgruppe (StMI und StMUK) erarbeitet wurden und die den Schulen zur Einrichtung eines örtlichen Sicherheitskonzepts dienen, finden sich zur Medienarbeit folgende Hinweise:


• „Schüler, Lehrer und Schulpersonal auf exzessives Medieninteresse im Ernstfall sowie auf den Umgang mit Medienvertretern vorbereiten.“ (S. 4)


• „Medienarbeit in dieser Phase den polizeilichen Fachkräften
überlassen!“ (S. 10)


• „Während des Einsatzes obliegt der Kontakt mit der Presse
ausschließlich der Polizei. Medienvertreter auf den Pressesprecher der Polizei verweisen, keine Auskünfte erteilen, keine Fotos übergeben etc.“ (S. 11)


• „Medieninformationen sind auch zu einem späteren Zeitpunkt
während eines laufenden Ermittlungsverfahrens mit der Staatsanwaltschaft/der Polizei abzusprechen.“ (S. 11).



 

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