Asylunterkünfte in Unterfranken

28 April 2010

Asylunterkünfte in Unterfranken

Ich frage die Staatsregierung:


1. Welche Baumaßnahmen wurden zur baulichen Verbesserung an Asylunterkünften in Unterfranken im Jahr 2007, 2008 und 2009 durchgeführt und welche finanziellen Mittel wurden hierbei in diesen drei Jahren pro Standort in Unterfranken ausgegeben?


2. Wie hat sich die Zahl der alleinstehenden Asylanten in den einzelnen Standorten Unterfrankens in den Jahren 2007, 2008 und 2009 entwickelt?


3. Wie hat sich die Zahl der Familien, welche Asyl in diesen Jahren in Unterfranken beantragten, entwickelt?


4. Welche Umbaumaßnahmen wurden speziell zur Verbesserung der Wohnsituation für Familien in den einzelnen Standorten von Asylunterkünften in Unterfranken in 2007/2008/2009 vollzogen?


5. Wie sind die Planungen für die künftige Unterbringung von Asylbewerbern in Bayern speziell für die Bewohner des Wohnheimes in Würzburg/Veitshöchheim?


6. Wie viele Asylbewerber aus dem Wohnheim in Veitshöchheim sind im Laufe des Jahres 2009 aus dem Wohnheim ausgezogen und in Privatunterkünfte umgezogen?

Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Günther Felbinger beantworte ich nach Einschaltung der Regierung von Unterfranken wie folgt:


Zu 1.:
Aktuell sind in Unterfranken insgesamt 13 Gemeinschaftsunterkünfte für die Unterbringung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorhanden. Für die Gebäude der Gemeinschaftsunterkünfte Aschaffenburg und Würzburg bestehen Nutzungsverträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die Teilgemeinschaftsunterkunft Aub ist in einem dem Freistaat Bayern gehörenden Schloss untergebracht. Die restlichen Gemeinschaftsunterkünfte und Teilgemeinschaftsunterkünfte bestehen aus einzeln angemieteten Häusern und Wohnungen. Diese Häuser bzw. Wohnungen wurden – soweit erforderlich – bei der Anmietung in der Weise umgebaut, dass sie für die Unterbringung von Asylbewerbern geeignet sind. Bauunterhalt und damit häufig auch bauliche Verbesserungen sind in der Regel auf Eigeninitiative des Vermieters oder auf mietvertraglich einforderbare Veränderungen beschränkt.



 

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