Einsatz von Schulbegleitern

1 April 2010

Einsatz von Schulbegleitern

Ich frage die Staatsregierung:


1. Bei wie vielen Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind bayernweit zur Unterstützung Schulbegleiter im Einsatz?


2. Wie teilen sich diese auf die unterschiedlichen Behinderungsarten auf?


3. Wie viele Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Unterfranken benötigen zur Unterstützung einen Schulbegleiter? Wie ist dabei die Verteilung auf die Schularten?


4. Wie ist das Verfahren für die Bezahlung der Schulbegleiter?


5. Wie lange sind die Schulbegleiter durchschnittlich mit der Betreuung eines Kindes betraut?


6. Wie oft fand innerhalb der vergangenen fünf Schuljahre im Durchschnitt pro Schuljahr ein Wechsel der Schulbegleiter für einen betroffenen Schüler statt?

Vorbemerkung:


Im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VIII (– Kinder- und
Jugendhilfe –) sowie der Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen nach §§ 53 ff. SGB XII (– Sozialhilfe –) werden – bei Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen – auch Kosten für Integrationshelfer(innen) bzw. Schulbegleiter(innen) übernommen. Zuständige Leistungsträger sind die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger sowie die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe. Diese entscheiden im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung im eigenen Wirkungskreis eigenverantwortlich.



 

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