ELSTER

31 März 2010

ELSTER

Ich frage die Staatsregierung:


1. Nachdem mit der Umstellung auf elektronische Steuererklärung der Aufwand, der dem Finanzamt je Steuererklärung entsteht, von 2,28 Euro auf 11 Cent reduziert werden soll, frage ich, wie setzt sich diese Ersparnis zusammen bzw. wie wird sie errechnet?


2. Muss zur Nutzung von ELSTER parallel auch eine Steuererklärung in Papierform abgegeben werden?


a) Wenn ja, ist durch die doppelte Abgabe der Steuererklärung immer noch der finanzielle Vorteil in der genannten Höhe für die Finanzbehörden gegeben?


b) Welche Sicherheit ist bei der Übertragung der elektronischen Daten an das Finanzamt gegeben?


c) Was geschieht, wenn die Daten nicht oder nur unvollständig übermittelt werden?


d) Ist es dem Steuerpflichtigen ersichtlich, ob eine erfolgreiche Übertragung aller Daten stattgefunden hat?


3. Wie hat sich seit Einführung von ELSTER die Fallzahl jedes einzelnen Finanzbeamten verändert?


a) Welche geschätzte Summe an Einnahmen ist dem Staat dadurch entgangen, weil eine intensive Überprüfung jedes einzelnen Falles nicht mehr möglich ist?


b) Wie viele Stellen wurden im Finanzwesen aufgrund der Einführung von ELSTER eingespart?


c) Welche Zusatzkosten sind entstanden (Implementierung, Kosten für Informatiker, Wartungsarbeiten, etc.)?


4. Wie hat sich im Zuge der Verwaltungsreform 21 die Stellenzahl im mittleren, gehobenen und im höheren Dienst im Finanzbereich nach Regionen entwickelt?


5. Wie viele Betriebsprüfungen haben seit 2005 jährlich bei Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, mittleren Unternehmen und Großunternehmen – nach Regionen aufgeschlüsselt – stattgefunden?


6. Müssen aufgrund der geplanten Arbeitszeitverkürzung von 42 auf 40 Stunden in den Jahren 2011 und 2012 im Finanzbereich mehr Leute eingestellt werden? Wie lauten hier die Planungen des Ministeriums?


7. Werden im Zug der Arbeitszeitverkürzung von 42 auf 40 Stunden entsprechend mehr Ausbildungsstellen von 2009 bis 2012 für Finanzbeamte angeboten und wie viele sind dies in den einzelnen Laufbahnen im Vergleich zu den Jahren 2007 und 2008?

Zu 1.:


Die angeführten Kosten beziehen sich auf die Tätigkeiten, die auf die elektronische Datenerfassung bzw. -bereitstellung der Steuererklärungen entfallen. Bei der Erfassung durch Datenerfassungskräfte (2,28 € pro Erklärung) fallen hauptsächlich Personalkosten an. Bei der elektronischen Übermittlung (11 Cent pro Erklärung) sind dies vor allem Entwicklungs-, Wartungs- und Betriebskosten der eingesetzten ELSTER-Programme und -Systeme.



 

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