Chanchengleichheit für Grundschüler mit körperlicher Behinderung

3 März 2010

Chanchengleichheit für Grundschüler mit körperlicher Behinderung

Ich frage die Staatsregierung:


1. Warum werden Kinder mit 100prozentiger körperlicher Behinderung in Kindergärten bei der Größe der Gruppen wie 4,5 Kinder angerechnet, in Grundschulen, die keine speziellen Förderschulen sind, wie ein Kind bei der Klassengröße, und in derselben Grundschule für die Nachmittagsbetreuung wieder wie 4,5 Kinder bei der Gruppengröße angerechnet?


a) Welches pädagogische Konzept liegt dieser unterschiedlichen
Anrechnung von körperlich behinderten Kindern zugrunde?
b) Gibt es eine spezielle Höchstgrenze der Klassengröße an Grundschulen, die keine speziellen Förderschulen sind, wenn körperlich behinderte Kinder mit in dem Klassenverband unterrichtet werden?
c) Wird bei der Integration von körperlich behinderten Schülern an Grundschulen, die keine speziellen Förderschulen sind, die vorliegende körperliche Behinderung bei der zu bildenden maximalen Klassengröße mit einberechnet?


2.Wie oft kann an diesen Grundschulen hier der Mobile Sonderpädagogische Dienst pro Woche für wie viele Stunden maximal eingesetzt werden?


a) Ist der Mobile Sonderpädagogische Dienst für einen temporären Einsatz zur Betreuung von körperlich behinderten Grundschülern pädagogisch sinnvoll?


b) Welche wissenschaftlichpädagogischen Konzepte raten einen solchen Einsatz an?


3.An wie vielen Grundschulen in Unterfranken werden im laufenden und im vergangenen Schuljahr in Grundschulklassen körperlich behinderte Schüler mit integriert?


a) Wie oft kam hierbei der Mobile Sonderpädagogische
Dienst zum Einsatz?


b) Wie viele Grundschüler mit körperlicher Behinderung haben vorzeitig vor Beendigung des Schuljahres den Klassenverband verlassen müssen?


4.Ist es nach dem derzeitigen gültigen pädagogischen Konzept beabsichtigt, körperlich behinderte Schüler an Grundschulen zu integrieren?


5.Worin liegt nach Ansicht der Staatsregierung der Vorteil, körperlich behinderte Kinder in Grundschulen, ohne dass diese Förderschulen sind, zu integrieren?

Zu 1.:


Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bemüht sich ebenso wie das für die Kindertageseinrichtungen zuständige Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen darum, die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung angemessen zu unterstützen.



 

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