Unsere Position zur angedachten Solarförderung ist klar: Das zum 1.1.2012 eingeführte neue Gesetz zu den Erneuerbaren Energien, das seit nunmehr 60 Tagen gültig ist (EEG-2012), ist in der bisher gültigen Fassung auch weiterhin umzusetzen. Deshalb werden wir in dieser Woche auch einen Dringlichkeitsantrag einreichen, der diese Forderung zum Inhalt hat.
Mit der vorgezogenen Absenkung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen zum 9. März 2012 gefährdet die Bundesregierung einen Großteil der Solarbranche mit ihren weit über 100.000 Arbeitsplätzen. Durch die überstürzte Absenkung sind folgende nachteilige Auswirkungen zu erwarten:
- massive Umsatzeinbrüche durch fehlende Planungs- und Investitionssicherheit in der gesamten Solarbranche,
- bereits bestellte Module, bzw. Module auf Lager müssen zu Schleuderpreisen installiert werden,
- der Standort Deutschland verliert für Modulhersteller weiter an Bedeutung – asiatische Modulhersteller werden deutsche Modulhersteller noch stärker vom Markt verdrängen,
- Ausbauziele der Photovoltaik im Rahmen der Energiewende sind durch die geplante Änderung stark gefährdet,
- ein Anreiz zur Selbsteinspeisung von Solarstrom ist nicht mehr gegeben, dadurch verliert der dringend erforderliche Speicherausbau zusätzlich an Bedeutung.
![Jürgen Frey](http://guenther-felbinger.de/wp-content/uploads/2012/02/326025_original_R_K_by_Jürgen-Frey_pixelio.de_.jpg)
Ohne die nötige Planungssicherheit wird in Solaranlagen auch weniger investiert werden, was sich wiederum bei den Handwerksbetrieben vor Ort bemerkbar machen wird. Foto: Jürgen Frey/ PIXELIO
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