Hörscreening bei Kindern in Unterfranken und Niederbayern

16 Juli 2009

Hörscreening bei Kindern in Unterfranken und Niederbayern

Wie hat sich durch die Einführung des seit einigen Jahren verpflichtenden Hörscreenings in den Bezirken Unterfranken und Niederbayern die Zahl der Kinder mit diagnostizierter Hörschädigung, aufgelistet nach den unterschiedlichen Schädi-gungsarten, entwickelt und inwieweit ist daraus ein verstärkter Zugang zu den Förderzentren abzuleiten und welche zusätzlichen Mittel wurden hierfür für die frühkindliche Hörerziehung zur Verfügung gestellt?

Ein „seit einigen Jahren verpflichtendes Hörscreening bei Kindern“ gibt es nicht. Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) haben ab 1. Januar 2009 alle gesetzlich krankenversicherte Neugeborene in Deutschland Anspruch auf Hörscreening-Untersuchungen. Die Untersuchung ist freiwillig. In Bayern wurde von 2003 bis Ende 2008 in der Oberpfalz und zusätzlich ab 2006 in Oberfranken ein vom Gesundheitsministerium gefördertes Modellprojekt zur Erprobung eines generellen Neugeborenen-Hörscreenings mit großem Erfolg durchgeführt. Daran beteiligt ist neben Geburtskliniken und niedergelassenen Ärzten, die die Untersuchungen durchführen, der Öffentliche Gesundheitsdienst, der wie beim Neugeborenen-Stoffwechselscreening für eine möglichst vollständige Teilnahme aller Kinder Sorge trägt (Tracking). Dieses System wird derzeit bayernweit auf die noch nicht erfassten Regierungsbezirke, d.h. auch Unterfranken und Niederbayern, ausgedehnt. Belastbare Zahlen für frühdiagnostizierte Kinder außerhalb der Modellre-gionen liegen noch nicht vor. Im Bereich der Kindertagesbetreuung findet der besondere Betreuungs und Pflegebedarf von Kindern infolge Migrationshintergrunds, Behinderung u.a. durch eine höhere Förderung Berücksichtigung. Für die frühkindliche Hörerziehung (bei Kindern mit entsprechenden Schädigungsarten) werden keine gesonderten Mittel zur Verfügung gestellt. Ein verstärkter Zugang zu Förderzentren lässt sich bislang nicht ableiten.



 

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