Anfrage zur offenen Ganztagsschule

5 September 2009

Anfrage zur offenen Ganztagsschule

Finanzierung offener Ganztagsschulen



In der Bekanntmachung vom 01.06.09 des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu offenen
Ganztagschulen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen
5 bis 10 an staatlichen Schulen, kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft heißt es unter 3.2 f): Der Sachaufwandsträger verpflichtet sich zur Übernahme des durch die Einrichtung und den Betrieb der offenen Ganztagsschule anfallenden zusätzlichen Sachaufwandes und zur Mitfinanzierung des Personalaufwandes gemäß Nr. 5.4.



5.4 nennt als Voraussetzung für die Bereitstellung des Budgets durch den Freistaat Bayern, dass der Sachaufwandsträger eine Pauschale zur Mitfinanzierung der Betreuungskosten in Höhe von 5.000 ? je Gruppe und Schuljahr an den Freistaat leistet.Da der Sachaufwandsträger aber insgesamt nur 5.000 Euro je Gruppe und Schuljahr zu leisten hat und das Budget des Freistaats laut  5.2 ausschließlich für den Personalaufwand gewährt wird, bleibt offen, wer für die Sachmittel aufkommen soll.



Ich frage die Staatsregierung:
Aus welchen Mitteln werden die Sachmittel wie Bastelmaterial,
Werkeinheiten usw. bezahlt?



 

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