Im Regierungsbezirk Unterfranken wurden zum Schuljahresende
28 Schulleiter des Schulamtsbezirks Bad Kissingen, nachdem sie einen Brief an den Ministerpräsidenten, den Kultusminister und an die unterfränkischen Landtagsabgeordneten geschickt hatten, indem sie ihre Bedenken über die Reformen der bayerischen Schulpolitik und deren Auswirkungen äußerten, zu Einzelgesprächen in die Regierung von Unterfranken bestellt.
Ich frage daher die Staatsregierung:
1. Wer hat diese Gespräche veranlasst?
2. Ist es üblich, dass Schulleiter nach dem Schreiben eines
Briefes an den Ministerpräsidenten, den Kultusminister
und die Landtagsabgeordneten zum Rapport in die
Regierung bestellt werden?
3. Welchem Zweck sollten diese Einzelgespräche dienen?
4. Wurde in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen schon
einmal vergleichbar gehandelt?
5. Mit welchen Repressalien wurde den Vorgeladenen bei
den Einzelgesprächen gedroht?
6. Welche Nachteile entstehen den Vorgeladenen durch die
Unterzeichnung des Briefes?
7. Dürfen Schulleiter in Bayern nicht mehr ihre freie
Meinung äußern?
8. Welche Konsequenzen gibt es seitens des Kultusministeriums
für denjenigen, der die Schulleiter zur Regierung
einbestellt hat?
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