Externe Sprachprüfungsanbieter in Bayern

9 Februar 2010

Externe Sprachprüfungsanbieter in Bayern

Ich frage die Staatsregierung:


1. Welche Sprachprüfungen von externen Anbietern werden
zurzeit an Bayerns Schulen durchgeführt?


2. Welche Gebühren fallen für die jeweilige Prüfung, an der
entsprechenden Schulart, in der jeweiligen Klassenstufe, für die Prüflinge an?


3. Welche Lehrkräfte welcher Schularten, welcher Klassenstufe
erhalten bei Durchführung von Sprachprüfungen von externen Anbietern eine Aufwandsentschädigung?


a) Wie hoch ist diese Entschädigung pro Schüler?


b) Besteht die Möglichkeit, durch eine hohe Gebühr für eine zusätzliche externe Sprachprüfung an den Schulen sozial schwächere Schüler zu benachteiligen?


4. Wäre es möglich, sprachliche Fähigkeiten mit einer international vergleichbaren Note (Bewertung) ohne die Hinzuziehung externer Sprachprüfungsgesellschaften auf dem Abschlusszeugnis der jeweiligen Schulart zu vermerken?


5. Inwieweit werden international vergleichbare Sprachprüfungsprogramme mit dem Prüfungsfach Deutsch durchgeführt?


6. Bestehen internationale Vereinbarungen, um die Deutsche
Sprache als Fremdsprache im Ausland, ähnlich wie die Fremdsprachen an bayerischen Schulen, in den Lehrplan und den Prüfungsablauf mit einzubinden?

Zu 1.:


An den Hauptschulen werden keine Sprachprüfungen von
externen Anbietern durchgeführt. Realschüler haben die Möglichkeit, in der 9. Jahrgangsstufe freiwillig am „Preliminary English Test“ (PET) des Cambridge Instituts teilzunehmen. Ebenfalls in der 9. Jahrgangsstufe wird das französische Sprachzertifikat DELF A2 angeboten. Das französische Sprachdiplom DELF B1 kann zusätzlich zur Abschlussprüfung im Fach „Französisch“ erworben werden.



 

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