Wasserschutzgebiete Hofstetten

17 März 2010

Wasserschutzgebiete Hofstetten

Ich frage die Staatsregierung:


1. Weisen die Wasserschutzgebiete Hofstetten-West und Hofstetten-Ost (Lkr. Main-Spessart) zurzeit die aktuellen gesetzlichen Erfordernisse für eine ausreichende Trinkwasserqualität auf?


2. Können diese Wasserschutzgebiete unter diesen Bedingungen für den Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain überhaupt noch als weiteres Standbein der Trinkwasserversorgung in der Region angeboten werden?


a) Ist die Nähe zum Main für die Trinkwasserqualität dieser Brunnen ausschlaggebend?


b) Wie hoch ist die Belastung mit Uferfiltrat aus dem Main, die bei bisherigen Pumpversuchen gemessen wurde?


c) Welche Belastung mit Keimen und Bakterien weist dieses Wasser auf?


3. Wie hoch sind die Kosten, die seit 1972 für die Ausweisung der beiden genannten Wasserschutzgebiete aufgewendet wurden?


a) Würde nach den heutigen Gesichtspunkten und gesetzlichen Regelungen eine Ausweisung der beiden Gebiete als Wasserschutzgebiete erfolgen?


b) Sind für diese Gebiete die erforderlichen Deckschichten ausreichend?


4. Wie tief fiel der Grundwasserspiegel bei Pumpversuchen seit 1980 jeweils ab und welche Umweltschäden könnten bei neuen Pumpversuchen in der unmittelbaren Umgebung auftreten?


5. Existieren verbindliche Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Main-Spessart und dem Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain, auf die Wasserentnahme aus den angegebenen Gebieten zu verzichten?


6. Welche Voraussetzungen müssen in den genannten Wasserschutzgebieten erfüllt sein, damit der Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain diese auch tatsächlich nutzen kann?


a) In welchem zeitlichen Rahmen könnte diese Nutzung angestrebt werden?


b) Welche Auswirkungen hätte eine Nutzung auf die Landwirtschaft, den im Einzugsgebiet liegenden Friedhof Hofstetten und die Natur im Allgemeinen?


7. Wie hat sich der Wasserverbrauch im Einzugsgebiet des Zweckverbands Fernwasserversorgung Mittelmain in den letzten 20 Jahren verändert?


a) Wie hat sich der Abnahmepreis für die angeschlossenen Kommunen im selben Zeitraum verändert?


b) Ist es aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll, eine Wasserentnahme in den beiden genannten Gebieten anzustreben?

Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist
Pflichtaufgabe der Gemeinden oder der von ihnen beauftrag
ten Träger der öffentlichen Wasserversorgung. Fragen zu de
ren betriebswirtschaftlichen oder strategischen Überlegun
gen können deshalb nicht von der Staatsregierung beantwortet werden.


Zu 1.:
Aus fachlicher Sicht sind für beide Gewinnungsgebiete aus reichend wirksame Wasserschutzgebiete ausweisbar. Die bisher durchgeführten Pumpversuche belegen diese Einschätzung. Bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten sind die technischen Randbedingungen (Momentanentnahme, Gesamtentnahme sowie Zahl, Anordnung und Ausbauart der Brunnen) zu berücksichtigen. Derzeit findet keine Entnahme statt. Im Falle einer Nutzung müssten die aktuell ausgewiesenen Schutzgebiete entsprechend dem tatsächlichen Genehmigungsbescheid angepasst werden.



 

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