Schülermitverwaltungen an Schulen

12 Mai 2010

Schülermitverwaltungen an Schulen

Ich frage die Staatsregierung:


1. An wie vielen Schulen in Bayern gibt es, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Schularten, Schülermitverwaltungen (Absolutzahlen und Prozentzahlen)?


2. Wie viele Privatschulen in Bayern haben Schülermitverwaltungen?


3. Wie unterstützt die Bayerische Staatsregierung die Bildung von Schülermitverwaltungen an Schulen?

An den bayerischen Schulen gibt es keine Schülermitverwaltungen, sondern die sogenannte Schülermitverantwortung (SMV). Ziele der Schülermitverantwortung sind die aktive Mitgestaltung von Schülerinnen und Schülern am Lebensraum Schule, ihre Erziehung zu mündigen Bürgern sowie ihre Persönlichkeitsentwicklung.


Zu 1. und 2.:
Im Zweiten Teil des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), welcher unmittelbar nur für die öffentlichen Schulen gilt, sind in Art. 62 die Wahl, die Aufgaben und die Rechte und Pflichten der Schülermitverantwortung beschrieben und geregelt. Ab Klasse 5 wählt jede Klasse aus ihrer Mitte eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und eine Stellvertretung (Art. 62 Abs. 3 BayEUG). Aus dem Gremium der Klassensprecherinnen und -sprecher und ihrer Stellvertretungen werden drei Schülersprecherinnen und Schülersprecher gewählt. Somit ist die Schülermitverantwortung an allen öffentlichen Schulen aller Schularten – außer der Grundschule – eine Pflichteinrichtung nach dem BayEUG des Erziehungsund Unterrichtsgesetzes.



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen