Barrierefreiheit an Bayerns Schulen

14 Juni 2010

Barrierefreiheit an Bayerns Schulen

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie viele Schulbauten in Bayern sind bereits jetzt barrierefrei?


a) Wie verteilen sich diese Zahlen auf die verschiedenen Schularten?


b) Wie gestalten sich diese Zahlen bei staatlichen, kommunalen, privaten und kirchlichen Schulen?


c) Wie ist die Verteilung dieser Zahlen auf die Regierungsbezirke?


2. Werden bei vom Freistaat Bayern bezuschussten Schulbaumaßnahmen Standards für Barrierefreiheit verpflichtend vorgegeben?


a) Wie viele Schulbaumaßnahmen in Bayern sind derzeit im Bau und wird dabei barrierefrei gebaut?


b) Welche Standards sind dabei für barrierefreies Bauen bei Schulbauten verpflichtend?


3. Für wie viele Kommunen stehen Umbaumaßnahmen zur Umsetzung der „UNKonvention zur Inklusion“ an, um mit der Barrierefreiheit die Rahmenbedingungen hierfür zu ermöglichen?


a) Mit welchem Kostenvolumen für diese Umbauten bzw. staatliche Bezuschussung rechnet die Staatsregierung?


b) Gibt es hierfür seitens der Staatsregierung einen Masterplan oder zumindest Vorstellungen, wie diese finanziellen Kraftakte für die Kommunen angesichts der momentanen Weltwirtschaftskrise und einbrechenden Steuereinnahmen geschultert werden sollen?


4. Gibt es Vorstellungen, in welchem Maße Schulen umgerüstet werden müssen?


a) Gibt es bereits Raumkonzepte für die Umsetzung der Inklusion?


b) Mit wie viel Prozent an Zuschüssen können Kommunen für barrierefreies Bauen für die Umsetzung der Inklusion rechnen?


c) Gibt es derzeit Schulumbaumaßnahmen, bei denen Barrierefreiheit noch keine Berücksichtigung findet?


5. Ist an die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei der Staatsregierung für die Umsetzung der Schulbaumaßnahmen zur Inklusion gedacht?


6. Mit welchem Finanzrahmen rechnet die Staatsregierung in den Haushaltsjahren 2011, 2012, 2013 und ff. für die Förderung der barrierefreien Umbaumaßnahmen an Schulen?

Zu 1. a), b) und c):
Voranzustellen ist, dass die Trägerschaft des Schulund Personalaufwands für öffentliche Schulen in Bayern geteilten Zuständigkeitsregelungen unterliegt. Während der Staat Träger des Personalaufwands ist (Art. 6, 7 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz, BaySchFG), wird der Sachaufwand von den kommunalen Sachaufwandsträgern getragen. Zum Sachaufwand zählt auch der Schulbau.


Für den öffentlichen Schulbau sind in Bayern daher grundsätzlich die kommunalen Körperschaften als Sachaufwandsträger zuständig (Art. 3 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG). Somit entscheidet eine Kommune grundsätzlich über den Bedarf eines Neubzw. Umbaus und legt nach entsprechender baufachlicher Beratung den Genehmigungsantrag der örtlich zuständigen Regierung vor. Im Falle der Privatschulen liegt die Verantwortung für den Schulbau beim jeweiligen privaten Schulträger.



 

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