Information über finanzielle Sonderzuwendungen für die Kommunen

14 Oktober 2010

Information über finanzielle Sonderzuwendungen für die Kommunen

Ich frage die Staatsregierung, warum werden durch das Staatsministerium der Finanzen Informationen über finanzielle Sonderzuwendungen für die Kommunen an die jeweiligen direkt gewählten Stimmkreisabgeordneten, nicht aber die über die Wahlkreisliste dem Stimmkreis ebenfalls zugeordneten Abgeordneten zur Verfügung gestellt, und warum widersetzt sich damit das Ministerium wiederholt dem Gleichheitsgrundsatz und den Beschlüssen des Landtags, so wie zum Beispiel in der Drucksache von 1975 8/1305 dargelegt, und warum beantwortet das Ministerium Anfragen, die diesbezüglich von Abgeordneten des Landtags an den Minister in persönlichen Briefen bereits am 18. Juli 2010 gestellt wurden, bis heute nicht?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen


Das Staatsministerium der Finanzen geht davon aus, dass mit den „finanziellen Sonderzuwendungen für die Kommunen“ die jährlich vom Freistaat Bayern voraussichtlich ausgereichten Fördermittel nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG) für Schulen, Kindertageseinrichtungen und kommunale Theater- und Konzertsaalbauten gemeint sind.


Bei der Förderung nach Art. 10 FAG wurden bislang die Stimmkreisabgeordneten über die Höhe der voraussichtlichen Jahresbewilligungen an die Kommunen in ihrem Stimmkreis unterrichtet. Dieses Verfahren war mit der klaren Abgrenzbarkeit von Stimmkreisen begründet, wodurch eine gezielte Information ermöglicht wurde. Sofern dies gewünscht wurde, erhielten daneben auch Wahlkreisabgeordnete ein entsprechendes Informationsschreiben.



 

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