Ich frage die Staatsregierung:
1. Zu welchen Ergebnissen kam die zuletzt durchgeführte Zustandserfassung und Zustandsbewertung des Staatlichen Bauamtes Würzburg für die in dem Landkreis Kitzingen liegenden Staatsstraßen – aufgegliedert nach Streckenabschnitt der jeweiligen Staatsstraße?
2. In welche Dringlichkeitsstufe wurden/sind die jeweils notwendigen Ausbaumaßnahmen bzw. Sanierungen eingruppiert?
3. Wann ist jeweils – nach bisherigem Planungsstand – mit dem Beginn der Maßnahmen zu rechnen?
4. a) Gab es in den letzten zwölf Monaten Veränderungen in der Einschätzung des Dringlichkeitsbedarfs, d. h., wurden Maßnahmen aus dem vordringlichen Bedarf zurückgestuft bzw. Maßnahmen, deren Bedarf bislang als nicht vordringlich/dringlich angesehen wurden, hochgestuft?
b) Falls ja, mit welcher Begründung?
5. a) Für welche Ortschaften sind Ortsumgehungen geplant?
b) In welche Dringlichkeitsstufe sind die jeweiligen Ortsumgehungen eingestuft?
c) Gab es bezüglich der Dringlichkeitsbewertung in den letzten 12 Monaten eine Veränderung?
d) Wenn ja, warum?
Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 08.09.2010
Zu 1.:
Die zuletzt durchgeführte Zustandserfassung und bewertung (ZEB) auf den Staatsstraßen kam im Landkreis Kitzingen zu dem Ergebnis, dass auf rd. 30 % des rd. 205 km langen Staatsstraßennetzes (rd. 62 km) grundlegende Sanierungen oder hilfsweise verkehrsbeschränkende Maßnahmen erforderlich sind. Für die Sanierung dieser insgesamt rd. 62 km wären bei einem durchschnittlichen Kostenaufwand von 150.000 €/km Erhaltungsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rd. 9 Mio. € notwendig.
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