Förderung der Kommunen über einen Sonderfonds

21 Oktober 2010

Förderung der Kommunen über einen Sonderfonds

Da bei der Baukonferenz in Kitzingen seitens des Innenministers Herrmann der Stadt Kitzingen die Zusage gemacht wurde, dass sie in punkto Konversion nun in den sogenannten Sonderfonds oder Härtefallfonds eingestuft werde, frage ich die Staatsregierung, welche Kommunen wurden bisher über diesen Sonderfonds, der eine 80-prozentige Bezuschussung beinhaltet, gefördert, wie viele Mittel sind in diesem Sonderfonds und was kann konkret mit 80 Prozent gefördert werden?

Antwort des Staatsministeriums des Innern


Der Ministerrat hat am 23. März 2010 in der Städtebauförderung und der Dorferneuerung eine Nachfolgeregelung für die auslaufende Sonderförderung in Hochfranken und den ostbayerischen Grenzlandkreisen beschlossen. Aus dieser Sonderförderung können landesweit struktur- und finanzschwache Städte und Gemeinden in Einzelfällen für ausgewählte, regional besonders strukturwirksame städtebauliche Erneuerungsprojekte einen erhöhten Fördersatz von bis zu 80 Prozent aus dem sogenannten Struktur- und Härtefonds erhalten. Auf diese zusätzliche Fördermöglichkeit im Bereich der Städtebauförderung wurde durch den kommunalen Newsletter des Innenministeriums (KIM) am 12. April 2010 hingewiesen. Ferner sind seitdem im Internet ergänzende Hinweise unter http://www.stmi.bayern.de/bauen/staedtebaufoerderung/ verfügbar.


Im allgemeinen Struktur- und Härtefonds sind 2010 Landesmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro vorgesehen. Hinzu kommen noch 1,0 Mio. Euro aus dem Sonderprogramm für den Bereich Nürnberg/Fürth. Diese vorab reservierten Landesmittel werden eingesetzt für eine Fördersatzaufstockung auf bis zu 80 Prozent gegenüber dem Regelfördersatz von 60 Prozent bei besonders strukturwirksamen städtebaulichen Erneuerungsprojekten in Kommunen, die aufgrund statistischer Vergleichszahlen als besonders finanz- und strukturschwach einzustufen sind. Die Palette der möglichen Projekte ist sehr breit gefächert und reicht von der Revitalisierung von Brachflächen über Initialmaßnahmen für Privatinvestitionen und besonders belastende denkmalpflegerische Großprojekte bis hin zur Konversion militärischer Liegenschaften. Bei der Auswahl werden zum Beispiel auch besondere Härten für die betroffenen Kommunen und strukturpolitische Interessen des Freistaats mit berücksichtigt.



 

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