Elternzeit im öffentlichen Dienst in Bayern

26 Oktober 2010

Elternzeit im öffentlichen Dienst in Bayern

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie viele männliche Beamte nutzen in den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes in Bayern die Elternzeit (Aufschlüsselung nach Ressorts und Bezirken)?


2. Gibt es signifikante Unterschiede zwischen Behörden in städtischen und ländlichen Gebieten?


3. Welche durchschnittliche Dauer hat die Elternzeit bei männlichen Beamten in Bayern?


4. Wie sehen die Zahlen aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Ämtern und Behörden in Unterfranken aus?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen vom 23.09.2010


Vorbemerkung:


Der Beantwortung der Fragen 1, 2 und 4 wurde das Zahlenmaterial zum 1. Juni 2010 zugrunde gelegt. Die Beantwortung der Frage 3 stützt sich auf den Zeitraum von Oktober 2008 bis September 2010. Datenquelle der Auswertungen sind die Bezügedaten der Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern. Zahlen zu den Beamtinnen und Beamten anderer Dienstherrn liegen nicht vor.


Zu 1.:


Am 1. Juni 2010 nutzten insgesamt 874 männliche Beamte die Möglichkeit der Elternzeit. 619 hiervon befanden sich in Elternzeit, ohne während dieser Elternzeit eine rechtlich mögliche Teilzeitbeschäftigung im Umfang von bis zu 30 Stunden pro Woche auszuüben. Die Aufschlüsselung auf die einzelnen Geschäftsbereiche und Regierungsbezirke ergibt sich aus den folgenden Tabellen.



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen