Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie viele Schüler an Gymnasien in Bayern erhalten derzeit den in Drs.Nr. 16/4963 unter Punkt 3 dargestellten Nachteilsausgleich?
2. Für welche sonderpädagogischen Diagnosen wird bei diesen Schülern der Nachteilsausgleich gewährt (Auflistung der verschiedenen Diagnosen)?
3. Wie ist der Nachteilsausgleich für die verschiedenen sonderpädagogischen Diagnosen auf die Regierungsbezirke verteilt?
4. Wie stellt sich die Verteilung des Nachteilsausgleichs für die verschiedenen sonderpädagogischen Diagnosen in den Landkreisen des Regierungsbezirks Unterfranken dar?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 08.10.2010
Zu 1.:
Im Schuljahr 2010/11 wurden seitens des Staatsministeriums bislang für 109, im Schuljahr 2009/10 für insgesamt 117 behinderte Schülerinnen und Schüler Maßnahmen des Nachteilsausgleichs (zusätzliche Anrechnungsund Budgetstunden) gewährt.
Von den Ministerialbeauftragten wurden im Schuljahr 2009/2010 insgesamt 514 Maßnahmen des Nachteilsausgleichs (v. a. Nachteilsausgleich bei Leistungserhebungen) gewährt.
Zu 2.:
Die vorliegenden Behinderungsarten lassen sich in drei große Gruppen einteilen: Hörgeschädigte, Körperbehinderte, Sehgeschädigte. Ergänzend werden auch die Fälle von Nachteilsausgleich bei Autismus angegeben.
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