Lehrergesundheit

29 November 2010

Lehrergesundheit

Ich frage die Staatsregierung:


1. Wie viele Frühpensionierungen bei Lehrerinnen und Lehrern gab es aufgrund von Dienstunfähigkeit im Jahr 2009?


a) Wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Schularten?


b) Wie viele reguläre Ruhestandsversetzungen gab es dagegen bei Lehrerinnen und Lehrern aufgeteilt auf die verschiedenen Schularten 2009?


2. Wie sind die entsprechenden Zahlen (siehe 1, 1a, 1b) seit 2000?


3. Wie ist die prozentuale Aufteilung bei den Frühpensionierungen aufgrund von Dienstunfähigkeiten hinsichtlich der verschiedenen Diagnosen


a) Burnout-Syndrom,


b) Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems,


c) Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems?


4. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben seit 2000 von der Altersteilzeitregelung Gebrauch gemacht?


a) Welches Altersteilzeitmodell wurde dabei in welcher prozentualen Aufteilung bevorzugt?


b) Wie ist die Aufteilung der verschiedenen Altersteilzeitmodelle auf die verschiedenen Schularten?


5. Da in Baden-Württemberg im kommenden Schuljahr eine bundesweit einzigartige Gesundheitskampagne für den Lehrerberuf startet, frage ich die Staatsregierung, ist an ein derartiges Gesundheitsprojekt künftig auch in Bayern gedacht?


6. Welche weiteren Maßnahmen zur Lehrergesundheit gibt es in Bayern bisher schon?

Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20.10.2010


Zu 1. und 2.:
Im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ werden jährlich zum Stichtag 1. Oktober an den allgemeinbildenden Schulen bzw. zum Stichtag 20. Oktober an den beruflichen
29.11.2010 Schulen rückwirkend für den seit dem vorherigen Stichtag verstrichenen Zeitraum Angaben zu den Zu- und Abgängen von Lehrkräften erhoben. Aktuell kann deshalb bei den allgemeinbildenden Schulen auf die Zu- und Abgangsstatistik
für den Zeitraum 2. Oktober 2008 bis 1. Oktober 2009 bzw. bei den beruflichen Schulen für den Zeitraum 21. Oktober 2008 bis 20. Oktober 2009 sowie auf vorangegangene Erhebungszeiträume zurückgegriffen werden.


Den Tabellen in der Anlage 1 kann für die Jahre 2000/01 bis 2008/09 die Zahl der Eintritte voll- und teilzeitbeschäftigter Lehrer in den Ruhestand in Aufgliederung nach Schulart und
Grund der Ruhestandsversetzung entnommen werden. Insbesondere werden neben den regulären Ruhestandsversetzungen nach Erreichen der Altersgrenze die Ruhestandsversetzungen auf Antrag nach Vollendung des 64. Lebensjahres (bei Schwerbehinderten nach dem 60. Lebensjahr) sowie Eintritte in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze ausgewiesen. Im Zuge der Einführung
der Altersteilzeit im Jahr 1999 sank der Anteil der Eintritte in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit an allen Ruhestandsversetzungen von über 40 % in den Jahren 2000/01 und 2001/02 rapide auf 23,6 % im Schuljahr 2002/03 und pendelt seither um den Wert 20 %.



 

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