Interpellation zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms

2 Dezember 2010

Interpellation zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms

Vorbemerkung:
Die Interpellation der Fraktion Freie Wähler im Bayerischen Landtag zur
„Landesentwicklung und Regionalplanung in Bayern“ vom 8. Juli 2010 betrifft den
laufenden Reformprozess in der Landes- und Regionalplanung in Bayern.
Am 2. Dezember 2009 hat die Staatsregierung beschlossen, die Landesplanung zu
reformieren und dabei
• das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG) neu zu fassen,
• das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) einer Gesamtfortschreibung
zu unterziehen und
• im Rahmen der Neufassung des BayLplG die Erforderlichkeit und Effektivität
der Regionalen Planungsverbände und alternative Möglichkeiten zu prüfen.
Im Rahmen der Reform werden die landesplanerischen Regelungen unter der
Prüfvorgabe „Entbürokratisierung, Deregulierung und soweit möglich
Kommunalisierung“ des Ministerratsbeschlusses auf das zwingend Notwendige
beschränkt werden.
Mit der Reform wird auch der Resolution des Landtags, die dieser im
Zusammenhang mit seiner Zustimmung zum LEP 2006 (Drs. 15/5958) beschlossen
hatte, und dem diesbezüglichen Ministerratsbeschluss vom 18. Juli 2006 Rechnung
getragen.
In der Ministerratssitzung am 3. August 2010 hat Staatsminister Zeil einen
Zwischenbericht zum Stand der Reform der Landesplanung vorgelegt. Der
Ministerrat hat das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie damit beauftragt,
• die Arbeiten am Entwurf der Neufassung des BayLplG unter besonderer
Überprüfung der Strukturen der Landes- und Regionalplanung fortzuführen
und dem Ministerrat bis Ende 2010 einen Entwurf zur Beschlussfassung
vorzulegen sowie
2
• die Arbeiten am Entwurf der Gesamtfortschreibung des LEP mit dem Ziel
weiterer Entschlackung und einer Antwort auf den demographischen Wandel
fortzuführen und diesen dem Ministerrat bis März 2011 vorzulegen.
Da somit der Reformprozess noch nicht abgeschlossen ist, kann die Beantwortung
der Interpellation nur den derzeitigen Stand der Arbeiten an der Reform der Landesund
Regionalplanung berücksichtigen. Einige Fragen können daher noch nicht
abschließend beantwortet werden. Deren vollständige Beantwortung wäre erst zu
dem Zeitpunkt möglich, zu dem sich die Staatsregierung eine abschließende
Meinung über die Fassungen des künftigen BayLplG und des künftigen LEP gebildet
haben wird. Da dies erst nach den entsprechenden Anhörungsverfahren, deren
Auswertung und abschließender Beschlussfassung im Ministerrat der Fall ist, hat
sich die Staatsregierung entschlossen, im Sinne der frühzeitigen Information des
Bayerischen Landtags bereits jetzt die Interpellation so umfassend wie möglich zu
beantworten.



 

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