Integrationsbeauftragter in Bayern

16 Dezember 2010

Integrationsbeauftragter in Bayern

Integrationsbeauftragter in Bayern

Ich frage die Staatsregierung:


 



  1. Welche Kosten entstehen dem Freistaat jährlich durch die Installation der Position des Integrationsbeauftragten der Staatsregierung?

  2. Wie viel Personal steht dem Bayerischen Integrationsbeauftragten zur Verfügung, welche Kosten entstehen dadurch?

  3. Wird das Amt des Bayerischen Integrationsbeauftragten finanziell honoriert? Wenn Ja, welche Kosten entstehen dadurch jährlich?

  4. Welche weiteren Kosten (z.B. Öffentlichkeitsarbeit etc.) entstehen in Zusammenhang mit der Einrichtung des Integrationsbeauftragten und Funktionsweise des Büros?

  5. Wie viele Termine hat der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung seit seiner Installation in dieser offiziellen Funktion wahrgenommen?

  6. Wie ist die Ausführung des Amtes des Integrationsbeauftragten mit der gleichzeitigen Kandidatur der diese Position begleiteten Person für eine Landratswahl zu vereinbaren?

  7. Wie viele Termine nahm der Integrationsbeauftragte ausschließlich in dieser Funktion in den letzten drei Monaten vor der Landratswahl wahr?

  8. An wie vielen Sitzungen der Adhoc-Ausschüsse des Bayerischen Integrationsrates hat der Integrationsbeauftragte teilgenommen?

Sehr geehrte Frau Präsidentin,


 


die schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Günther Felbinger beantworte ich


wie folgt:


 


Zu Nr. 1


 


Der Haushaltsansatz für das Amt und die Geschäftsstelle des Integrationsbeauftragten


beläuft sich jährlich auf 75.000 Euro. Infolge der Haushaltssperren von


22.950 Euro reduziert sich der Gesamtetat auf jährlich 52.050 Euro. Darin enthalten


ist die Aufwandsentschädigung für den Integrationsbeauftragten von 30.000


Euro pro Jahr.



 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen