Sollkostensatzuntersuchung (§ 45 a PBefG)

20 Januar 2011

Sollkostensatzuntersuchung (§ 45 a PBefG)

 Ich frage die Staatsregierung:


 


1. Wann wird die Sollkostensatzuntersuchung des Jah­res 09/10 (§ 45 a PBefG) fertiggestellt und wann wird das in diesem Zusammenhang erstellte Gutachten dem Landtag vorgestellt werden?


 


2. Warum wurde in der Plenumsanfrage des Abgeordne­ten Reichhart vom 15.07.2010 die Fertigstellung des Gutachtens in diesem Sommer angekündigt und entge­gen dieser Aussage bis jetzt noch nicht vorgestellt?


 


3. Welche Änderungen empfiehlt das Gutachten in Bezug auf die Höhe des Sollkostensatzes (§ 45 a PBefG) zu­künftig?


 


4. Wer war an der Erhebung der Daten zur Erstellung des Gutachtens beteiligt?


 


5. Wer war an der Erstellung des Gutachtens beteiligt und wer hat die Empfehlung über die zukünftige Höhe des Sollkostensatzes abgegeben?


a) Welche Neuerungen bezüglich der Berechnung des Sollkostensatzes (Einberechnung Demografiefaktor) schlagen die Gutachter vor?


b) Sind diese Vorschläge in Bezug auf geltendes EU-Recht juristisch geprüft worden und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?

Antwort  des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie  vom 17.11.2010


 


Zu 1.:


Die Endfassung der Sollkostenuntersuchung liegt bisher noch nicht vor. Die Ergebnisse sollen im Laufe des De­zembers 2010 vorliegen. Der Bayerische Landtag wird im Rahmen des Berichts zur Umsetzung des Beschlusses vom 15.12.2009 (Drs. 16/2993) informiert werden.


 


Zu 2.:


Die Plenumsanfrage des Abgeordneten Reichhart vom 15.07.2010 wurde nach damaligem Kenntnisstand beant­wortet.


 


Zu 3.:


Aussagen zu Ergebnissen sind derzeit noch nicht möglich.


 


Zu 4.:


Die Sollkostensatzuntersuchung wird von der Rödl & Partner GbR, Nürnberg, durchgeführt. Die Unternehmen der Bran­che, die im Rahmen des vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eben­falls in Auftrag gegebenen Ideengutachtens zur künftigen Regelung des § 45 a PBefG ihre Bereitschaft zur aktiven Be­teiligung an der Datenerhebung signalisiert hatten, wurden gebeten, die erforderlichen unternehmensspezifischen Daten durch die Beantwortung von Fragebögen zur Verfügung zu stellen. Da den Unternehmen eine vertrauliche Behandlung ihrer Daten durch den Gutachter zugesichert wurde, ist dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht bekannt, welche Unterneh­men sich an der Fragebogenaktion beteiligt haben.



 

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