Ich frage die Staatsregierung, ist angesichts der Darstellung im Haushaltsentwurf der Staatsregierung (Einzelplan 13, Sparmaßnahmen), dass die Sanierung des Luitpoldbades in Bad Kissingen verschoben werden muss, im Jahr 2011 überhaupt an einen Beginn der Maßnahme in irgendeiner Form zu denken, wie ist der momentane Planungsstand bei evtl. noch vorhandenen Problemstellungen und steht hier überhaupt Geld zur Verfügung?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen
Die vielfältigen Bemühungen des Freistaates, für das Luitpoldbad eine privatwirtschaftliche Nutzung, beispielsweise als Luxushotel, zu finden, haben zu betriebswirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen geführt. Deshalb ist die künftige Nutzung des Luitpoldbades als Behördenzentrum zu favorisieren. Dies wäre auch ein deutliches Signal des Freistaates für die Sicherung der bisherigen Behörden am Standort Bad Kissingen.
Vonseiten des Freistaates besteht unverändert Bereitschaft, im Rahmen eines Gesamtpaketes für das Staatsbad
Bad Kissingen ab 2013 die Generalsanierung des Luitpoldbades mit einem Gesamtvolumen von 21,5 Mio.
Euro zu veranschlagen. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadt Bad Kissingen Gesellschaftsanteile des Freistaates an der Bayerisches Staatsbad Bad Kissingen GmbH übernimmt. Weitere Voraussetzung ist, dass der Stadtrat von Bad Kissingen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Behördenzentrum zügig schafft.
In diesem Kontext ist die Entscheidung, im Haushaltsvoranschlag für 2011/2012 keine Mittel vorzusehen,
sachgerecht, da für noch nicht entscheidungsreife Projekte keine haushaltsmäßige Vorsorge getroffen werden
kann. Mit dem Ausbringen einer Verpflichtungsermächtigung in einer Größenordnung von 6,0 Mio. Euro (davon fällig frühestens 3,0 Mio. Euro im Jahr 2013 und 3,0 Mio. Euro im Jahr 2014) schöpft der Haushaltsentwurf alle Möglichkeiten aus.
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