Ich frage die Staatsregierung:
1. Zu welchen Ergebnissen kam die zuletzt durchgeführte Zustandserfassung und Zustandsbewertung des Staatlichen Bauamtes Würzburg für die im Landkreis Kitzingen liegenden Bundesstraßen – aufgegliedert nach Streckenabschnitt der jeweiligen Bundesstraßen?
2. In welche Dringlichkeitsstufe wurden/sind die jeweils notwendigen Ausbaumaßnahmen bzw. Sanierungen eingruppiert?
3. Wann ist jeweils – nach bisherigem Planungsstand – mit dem Beginn der Maßnahmen zu rechnen?
4. Gab es in den letzten 12 Monaten Veränderungen in der Einschätzung des Dringlichkeitsbedarfs, d. h., wurden Maßnahmen aus dem vordringlichen Bedarf zurückgestuft bzw. Maßnahmen, deren Bedarf bislang als nicht vordringlich/dringlich angesehen wurde, hochgestuft? Falls ja, mit welcher Begründung?
5. Für welche Ortschaften sind Ortsumgehungen geplant?
a) In welche Dringlichkeitsstufe sind die jeweiligen Ortsumgehungen eingestuft?
b) Gab es bezüglich der Dringlichkeitsbewertung in den letzten 12 Monaten eine Veränderung, und wenn ja, warum?
Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 26.01.2011
Zu 1.: Die zuletzt im Jahr 2007 durchgeführte Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf den Bundesstraßen kam im Landkreis Kitzingen zu dem Ergebnis, dass auf rd. 22 % des etwa
76 km langen Bundesstraßennetzes (rd. 17 km) grundlegende Sanierungen oder hilfsweise verkehrsbeschränkende Maßnahmen erforderlich sind. Für die Sanierung dieser insgesamt rd. 17 km wären bei einem durchschnittlichen Kostenaufwand von 200.000 €/km für einbahnige, zweistreifige Bundesstraßen Erhaltungsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 3,5 Mio. € notwendig.
Eine statistische Auswertung, aufgegliedert nach landkreisbezogenen Streckenabschnitten der jeweiligen Bundesstraße, wurde bei der ZEB nicht durchgeführt.
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