Ich frage die Staatsregierung:
1. Wie hat sich die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe in den Landkreisen Main-Spessart, Bad Kissingen, Kitzingen, Rhön-Grabfeld, Haßberge, Schweinfurt-Land und Würzburg-Land seit 1990 bis 2010 verändert, aufgeschlüsselt nach:
– landwirtschaftlich genutzter Fläche (unter 2 ha, 2–5 ha, 5–10 ha, 10–20 ha, 20–30 ha, 30–40 ha, 40–50 ha, 50–75 ha, über 100 ha)?
– Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben in Verbindung zur Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche?
2. Wie viele Personen waren im genannten Zeitraum in den erwähnten Landkreisen in landwirtschaftlichen Betrieben beschäftigt, aufgeschlüsselt nach:
– Vollzeit- und Teilzeitarbeitskräften,
– Familienarbeitskräften?
3. Wenn es zur Auflösung landwirtschaftlicher Betriebe gekommen ist – welche Gründe lagen jeweils vor, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen und Jahren?
– Verkauf/Verpachtung an andere landwirtschaftliche Betriebe
– Insolvenz
– nicht-landwirtschaftliche Folgenutzung
Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 28.01.2011
Zu 1.:
In der Anlage sind die Betriebsgrößenklassen für ausgewählte Jahre tabellarisch aufgeführt.
Die Daten zu den Jahren 1991 und 1999 stammen aus Landwirtschaftszählungen; die Daten zum Jahr 2007 aus der Agrarstrukturerhebung. Im Jahr 1999 wurden die Erfassungsgrenzen
für beide Erhebungen deutlich angehoben. Seitdem werden nur noch Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens 2 ha oder einer entsprechenden marktrelevanten Produktion von Sonderkulturen erfasst. Vor dem Jahr 1999 lag die Erfassungsgrenze bei 1 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche.
Eine Aufteilung nach Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben in Relation zur Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche erfolgt nur für die Rechtsform „Einzelunternehmen“. Neuere Zahlen zu diesem Sachverhalt liegen derzeit nicht vor.
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