Harvey-Kasernen Kitzingen

29 April 2011

Harvey-Kasernen Kitzingen

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hatte vor gut einem Jahr festgestellt, dass auf dem Gelände der Harvey-Kasernen in Kitzingen eine Kampfmittelräumung vorgenommen werden sollte.


Ich frage die Staatsregierung:


Sind nach Kenntnis der Staatsregierung daraufhin Maßnahmen der Kampfmittelräumung ergriffen worden?


a) Wenn ja, welcher Art waren diese Maßnahmen?


b) Wenn nein, warum nicht?


c) Ist der Staatsregierung bekannt, bis wann auf dem Gelände der Harvey-Kasernen in Kitzingen solche Maßnahmen ergriffen werden sollen?


2. Ist es richtig, dass die BImA zunächst noch ein anderes Institut mit der Prüfung des Bedarfs der Kampfmittelräumung beauftragt hat?


a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist dieses Institut gekommen?


b) Welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen?


c) Welcher Auftrag hat sich daraus für die BImA oder die Stadt Kitzingen ergeben?



Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 11.03.2011


 


Vorbemerkung


Ich darf zunächst kurz auf die Sach- und Rechtslage eingehen: Die ehem. Harvey Barracks in Kitzingen bestehen aus einem Militärflugplatz (ca. 130 ha) und einem bebauten Kasernenareal von ca. 71 ha. Aufgrund der guten Erschließung, ihrer Lage, den benachbarten Nutzungen und dem zur Verfügung stehenden Flächenangebot stellen sie eine wichtige Entwicklungsfläche für die Stadt Kitzingen dar.


Für das im Eigentum des Bundes stehende Areal strebt die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) einen Verkauf zur zivilen Nachfolgenutzung an. Die Stadt Kitzingen hat die zivile Nachnutzung des Militärflugplatzes als Sonderlandeplatz beantragt. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens fordert das Luftamt Nordbayern einen Nachweis über die Eignung der Flugplatzflächen, bei dem es insbesondere um mögliche Gefährdungen durch Bombenblindgänger geht. Auch die BImA ist im Hinblick auf den von ihr angestrebten Verkauf des Geländes an einer entsprechenden Klärung interessiert.



 

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